Klarheit für Verbraucher: So sieht die neue Heizungsförderung aus

Ein Handwerker befestigt die Abdeckung an einer Steuereinheit einer Wärmepumpe im Keller einer Doppelhaushälfte. (Foto: Doreen Garud/dpa-tmn)

Bremen. Hauseigentümer haben endlich Klarheit darüber, wie die künftige staatliche Förderung beim Umstieg auf eine neue klimafreundliche Heizung aussieht. Diese soll wie geplant zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Förderanträge können nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums ab Ende Februar bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für Vorhaben, die dann schon begonnen wurden. Konkret geht es um eine neue Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese umfasst auch andere Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung von Dächern oder den Austausch von Fenstern.

Neues Heizungsgesetz ab 2024

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz, auf das sich die Ampel-Koalition nach langem Ringen verständigt hatte, soll für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich beschleunigt werden – sprich: der Abschied von fossilen Energien wie Öl und Gas. Das Gesetz sieht im Kern vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten, aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten.

Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein. Sie soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Hauseigentümer sollen dann Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen – also zum Beispiel eine Wärmepumpe.

Der Heizungsaustausch wird bereits gefördert. Geplant ist nun eine Reform. Die wichtigsten Neuerungen: Selbstnutzende Eigentümer können unter Voraussetzungen einen Geschwindigkeits-Bonus und einkommensschwache selbstnutzende Eigentümer zusätzlich einen Einkommens-Bonus erhalten. Damit sollen der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschleunigt und soziale Härten besser berücksichtigt werden.

Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden. Dazu zählen Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen. Diese Grundförderung steht offen für private Hauseigentümer, Vermieter, Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen.

Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder auch Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es einen Effizienz-Bonus von zusätzlich fünf Prozent. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag in Höhe von 2500 Euro gewährt, wenn sie einen bestimmten Staub-Emissionsgrenzwert einhalten.

Einkommens- und Speed-Bonus

Zusätzlich gibt es einen Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten. Diesen bekommen selbstnutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Außerdem gibt es zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten – als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung.

Von 2029 an soll dieser Bonus um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre abgeschmolzen werden. Ab 1. Januar 2037 entfällt dieser laut Richtlinie komplett. Der „Speed-Bonus“ wird laut Ministerium für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alte Biomasse- und Gasheizungen gewährt.

Von Andreas Hönig/dpa