Vorgaben für intelligente Stromzähler

Bremen. Für intelligente Stromzähler gibt es bald neue Vorgaben. Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass Privatleute und Nutzer mit relativ geringem Verbrauch für einen intelligenten Stromzähler künftig nicht mehr als 20 Euro pro Jahr zahlen müssen. Für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen sollen es 50 Euro pro Jahr sein.

Die sogenannten Smart Meter sind vernetzte Messgeräte für Wärme oder Strom, die Verbrauchsdaten automatisch an die Anbieter übertragen und auch für die Nutzer sichtbar machen. Damit und in Kombination mit variablen Stromtarifen, bei denen der Preis mit dem Angebot an Strom aus Wind und Sonne schwankt, sollen Verbraucher ihre Stromnutzung stärker am Preis ausrichten können.

Im Gesetz heißt es, die Fristen für den sogenannten Rollout intelligenter Stromzähler orientierten sich vorrangig am Zieljahr 2030, um grundsätzlich bis zu diesem Datum die erforderliche digitale Infrastruktur für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem bereitzustellen. Um die schnellere Verbreitung der neuen Zähler zu ermöglichen, fällt eine Regel weg, wonach bisher für jede Entwicklungsstufe die Zertifizierung von drei voneinander unabhängigen Herstellern erforderlich war. Außerdem wird für den Einbau künftig keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik notwendig sein.

(Autorin: dpa / Anne Classmann; Foto: stock.adobe.com / Gina Sanders )