Übergabeprotokolle sollten vor der Unterzeichnung sorgfältig auf deren Inhalt geprüft werden. (Foto: Christin Klose/dpa)
Bremen. Egal, ob bei Mietbeginn oder Mietende: Ein Übergabeprotokoll kann Mietern wie Vermietern helfen, Streit bei der Wohnungsübergabe zu vermeiden. Es gibt etwa Auskunft zum Zustand der Räume, zu Schäden und Mängeln, Zählerständen und der Anzahl der Schlüssel.
Auch wenn es keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Übergabeprotokolls gibt, ist es trotzdem empfehlenswert. Schließlich dient dieses als Beweis bei Meinungsverschiedenheiten mit Vermietern. Gab es zum Beispiel beim Einzug erkennbare Mängel, lässt sich das später anhand des Protokolls nachvollziehen. Mieterinnen und Mieter müssten dann nicht für die Beseitigung und auch nicht für deren Bezahlung aufkommen, weil sie die Schäden nicht zu vertreten haben, sagt Anja Franz vom Mieterverein. Zudem helfen die protokollierten Zählerstände dabei, die Verbräuche während der Mietzeit nachzuvollziehen.
Mögliche Folgen ohne Protokoll
Im Konfliktfall haben Mieterinnen und Mieter wenig in der Hand, um zu belegen, wie sie die Wohnung übernommen und verlassen haben. Reklamiert der Vermieter Mängel, müssen sie eventuell Schadenersatz für etwas leisten, das nicht ihr Verschulden war. „Zu beweisen, dass der Schaden bereits vorhanden war, ist Mietersache“, sagt Franz. „Und das geht eben nur anhand des Protokolls.“
Spätestens am Übergabetag sollten Mieter und Vermieter bei Mietbeginn und Mietende gemeinsam die Wohnung prüfen. Mietrechtsanwalt Nico Bergerhoff empfiehlt mit Blick auf die Beweiskraft, den Zustand der Zimmer möglichst detailliert zu beschreiben – eine frisch gestrichene Wohnzimmerwand also genauso festzuhalten wie gesprungene Fliesen.
Während der Begehung bei Mietende haben Mieter noch einmal die Chance zu klären, ob sie vor dem endgültigen Auszug noch etwas in Ordnung bringen müssen. Der Klassiker: Bohrlöcher zuspachteln. Auch solche Maßnahmen und deren Erledigung fließen ins Protokoll ein. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf typischen Streitpunkten. Böden, Decken und Wände: Gibt es Löcher, Risse, hängt die Tapete? Sind Türzargen und Türblätter, Steckdosen und Sockelleisten in Ordnung?
Bei Einzug sollte zum Schutz von eventuell unberechtigten Ansprüchen jede Macke erfasst werden, also Kratzer im Parkett, Sprünge im Waschbecken, Schimmel, rät Anja Franz.
Vom Vermieter überlassenes Inventar – wie Einbauküche samt Geräten sowie Badmöbel – werden bei Ein- wie Auszug aufgeführt, damit keine Missverständnisse aufkommen. Bleiben mieterseitige Einbauten wie Markisen oder Küchen in der Wohnung, wird auch das protokolliert. Übernimmt der Vermieter die Sachen gegen eine Abstandszahlung, gehört auch diese Information mit rein.
Ferner beinhaltet das Übergabeprotokoll die Schlüsselübergabe und Zählerstände für Heizung, Wasser und Strom. Wer auf ein Protokoll verzichtet, sollte sich trotzdem die Aushändigung sämtlicher Schlüssel vom Vermieter quittieren lassen.
Nico Bergerhoff rät zu Blankopapier statt Vordrucken, um den individuellen Details der Begehung Rechnung zu tragen. Die Beweiskraft eines solchen offenen Protokolls sei deutlich höher als die von Vordrucken, meint er. Zusätzliche Fotos und Filme mit Datumsvermerk sowie Zeugen verstärken den Effekt.
Ein an Ort und Stelle ausgefertigtes Papierprotokoll sollte abfotografiert werden. So wird sichergestellt, dass der Ersteller im Nachhinein nichts mehr ändert. Es ist wichtig, bei der Erstellung des Protokolls so sorgfältig vorzugehen. Denn später entdeckte Mängel können zu Problemen führen.
Von Monika Hillemacher