Mieter sollten ein Übergabeprotokoll nicht nur unterschreiben, sondern auch genau prüfen, was darin steht – und gegebenenfalls nachbessern lassen. (Foto: Christin Klose/dpa)
Bremen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses kommt es häufig zur Frage, was die Mieter oder der Vermieter an Renovierungen, Reparaturen beziehungsweise Erneuerungen zu übernehmen hat. „Grundlage für eine Entscheidung ist der Zustand bei Beginn und bei Beendigung des Mietverhältnisses. Diesen sollten die Mietvertragsparteien ordnungsgemäß festgehalten haben“, rät Ingmar Vergau, Geschäftsführer des Haus & Grund-Landesverbandes Bremen. Bei der Wohnungsübergabe am Anfang und am Ende des Mietverhältnisses sei die Erstellung eines schriftlichen Abnahmeprotokolls sehr wichtig.
Fotografisch festhalten
„Das Wohnungsabnahmeprotokoll ist der beste und einfachste Weg, den Zustand der Wohnung beweisfähig zu sichern und damit Streitigkeiten der Mietparteien zu vermeiden“, so Vergau. „Hier bietet Haus & Grund seinen Mitgliedern ein Formular mit beispielhaften Prüfpunkten an.“ Nach Besichtigung der Wohnung und vor der Schlüsselübergabe sollten demnach zwei gleichlautende Ausfertigungen des Protokolls leserlich und eigenhändig von Vertretern beider Vertragsparteien unterschrieben werden. Oft sei es auch hilfreich, Details fotografisch festzuhalten.
Bei der Besichtigung sollten sich laut Vergau beide Parteien ausreichend Zeit nehmen, auf eine gute Beleuchtung der Wohnräume und auf sämtliche Einzelheiten in der Wohnung zu achten. So seien in allen Räumen Wände, Decken und Fußböden auf Dübellöcher und Einschlaglöcher von Nägeln zu überprüfen. Fußböden und Fußleisten sollten genau auf Flecken und Brandflecken beispielsweise von Zigaretten, Schleif- und Kratzspuren, Trittspuren zum Beispiel durch Stöckelabsätze inspiziert werden. Auch die Beschädigungen an Bodenfliesen gilt es festgehalten.
Die Anschlüsse elektrischer Leuchten sind auf blanke Drähte zu überprüfen, gegebenenfalls ist die Stromführung mit einem Phasenprüfer zu testen, um Beschädigungen an stromführenden Leitungen festzustellen. Schalter, Steckdosen und Antennensteckdosen sind auf Risse, Sprünge und festen Sitz zu prüfen. Mieter und Vermieter sollten gemeinsam die Funktion der Wasserhähne, Siebe und Abflussrohre in Bad und Küche überprüfen, indem sie jedes Waschbecken einmal füllen und darauf achten, wie das Wasser abläuft.
Auch Fenster und Türen sind einer genauen Funktionsprüfung zu unterziehen. Hier empfiehlt es sich, beispielsweise Gummidichtungen, Rollladengurte, Rollläden, Fensterscheiben und deren Verkittung genau ins Visier zu nehmen. Bei den Türen sollten Scharniere, Schlösser, Klinken, deren Befestigungsstifte, Abdeckbleche, Griffleisten, Gummidichtungen und bei der Eingangstür ein möglicherweise vorhandener Spion, die Schließkette, das Sicherheitsschloss, der Türschließer, die Türsprechanlage und der Knopf für den Türöffner getestet werden.
Beschreibung des Status quo
„Heizkörper sollten vor Bezug und beim Auszug aus der Wohnung auf Anstrich, Dichtigkeit und die Ventile auf Funktion getestet werden“, erklärt Ingmar Vergau. „Alleine die exemplarische, bei Weitem nicht abschließende Aufzählung der Einzelheiten macht deutlich, wie komplex sich eine Wohnungsübergabe gestalten kann.“ Wichtig sei, dass das Übergabeprotokoll eine Beschreibung des Status quo und keine rechtliche Einordnung sei. „Diese ist in jedem Einzelfall gesondert zu treffen. Deshalb empfiehlt es sich für Vermieter, bei Zweifelsfragen fachkundigen Rat bei einem der Haus & Grund Vereine beziehungsweise einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Mietrecht einzuholen, um Streit oder sogar gerichtliche Auseinandersetzungen im Anschluss zu vermeiden“, so Vergau.
Von Guido Finke