Zum Angebot steht ein Grundstück mit einer einer Gesamtfläche von ca. 1.746 m².
Das Grundstück erschließt sich aus einer großzügigen Billard-Galerie sowie aus mehreren Lagerräumen, welche ideale Nutzfläche bieten.
Des Weiteren verfügt
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das Grundstück über 27 Garagen.
Die jetzige Jahresnettokaltmiete beträgt € 79.440,--.
Da kein Bebauungsplan vorliegt, lässt sich das Grundstück nach § 34 BauGB bebauen und muss sich demnach passend in die nähere Umgebung einfügen.
Im Angebot steht ein Gewerbegrundstück mit Restbestand im Gewerbegebiet am Ochtum-Park in Stuhr-Brinkum. Hier bietet sich der ideale Platz vor den Toren Bremens mit unmittelbarer Anbindung an die A1.
Das Grundstück bietet eine Grundfläche von
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2.178m² und eine bebaubare Fläche von ca. 960m².
Laut Bebauungsplan ist die Errichtung eines viergeschossigen Gewerbegebäudes mit einer Grundfläche von ca. 163m² zulässig, sowie einer Halle mit einer Grundfläche von ca. 800m².
Der Erbpachtvertrag des Grundstücks gilt bis 2063. Die Pacht beträgt 3.800,- € p.a.
Immobilientyp: Land und Forstwirtschaft, Gewerbegrundstück
Diese ca. 8 ha große Grünlandfläche liegt in Bremen-Grolland im Naherholungsgebiet "Park links der Weser". Die Fläche besteht aus einem Flurstück. Die Fläche ist pachtfrei. Es handelt sich um reines Grünland (Marschboden).
Der Kaufpreis
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beträgt 3,50 Euro/ m² (Mindestpreis).
Weitere Informationen erteilen wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Am Rande des Gewerbegebietes Stuhr-Varrel zwischen Stuhr und Delmenhorst bieten wir Ihnen dieses ca. 3.300 m² große, noch zu vermessende Grundstück in guter Sichtlage an. Die Auffahrten zur B 75, B 322 und zur Anschlussstelle Groß Mackenstedt der
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A 1 und A 28 sind weniger als fünf Minuten entfernt.
Das Grundstück liegt im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Der bestehende Flächennutzungsplan weist eine gemischte Baufläche aus und das Bauamt der Gemeinde Stuhr steht einer Bebauung analog den Anforderungen an ein "Mischgebiet" aufgeschlossen gegenüber.
Dementsprechend sind bei der Planung die Lärm- und Emissionsbelange der angrenzenden Wohnbebauung zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sind verkehrsintensive Nutzungen, z.B. durch die Vermietung von Garagen-/ Lagerflächen an Privatpersonen, abzulehnen.
Für die durch die Bebauung versiegelten Flächen sind Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.
Aufgrund seiner Größe und der direkten Lage an der
Dieses ca. 4.250 m² große, unbebaute und bisher als Grünfläche genutzte Grundstück befindet sich am Randes des Gewerbegebiets Stuhr-Varrel in bester Sichtlage zwischen der Delmenhorster Straße und der A 28.
Das Grundstück befindet sich zwar
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gem. § 35 BauGB baurechtlich im Außenbereich, wird allerdings durch das Bauamt wie ein "Innenbereichsgrundstück" behandelt. Der vorhandene Flächennutzungsplan sieht eine gemischte Baufläche vor und die Gemeinde Stuhr steht einer Bebauung, analog den Anforderungen eines "Mischgebietes", offen gegenüber. Demnach sollte Ihre Planung die lärm- und emissionsbezogenen Belange der angrenzenden Wohnbebauung berücksichtigen.
Darüber hinaus liegt ein positiver Bauvorbescheid für einen Transportbetrieb/ Speditionsbetrieb vor. Dieser beinhaltet die Bebauung mit einer 10 x 8 Meter Lagerhalle, einem Bürogebäude mit Betriebsleiterwohnung sowie Außenstellfläche. Als Auflagen wurden u.a. benannt: Das auf dem Grundstück anfallende Regenwasser
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