Das im Zentrum der Gemeinde Riede gelegene, voll erschlossene Grundstück umfasst insgesamt 4.324m² Fläche und setzt sich zusammen aus den drei Flurstücken 26/60 (1.097m²), 26/32 (1.638m²) und 26/31 (1.589m²) der Gemeinde Riede, Gemarkung 2153,
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Flurnummer 14.
Das Grundstück ist nach §34 BauGB bebaubar, d.h. die Bebauung muss sich hinsichtlich Art und Nutzung in die Umgebung einfügen.
Ein- bzw. Zweifamilien- und Doppelhäuser, jeweils mit einem Vollgeschoss, sind hier realisierbar. Ob größere Wohngebäude mit mehr Wohneinheiten genehmigungsfähig wären, müsste mit dem Bauamt geklärt werden.
Eine Teilung des Grundstücks ist ebenfalls möglich. Für jedes der drei Flurstücke liegt bereits ein Grundbuch vor. Die Zuwegung ist dank der Straßenlage zu allen Flurstücken möglich.
Auf dem Grundstück befindet sich derzeit ein sanierungsbedürftiges Gebäude, das im Falle einer Neubebauung abgerissen werden müsste.
Reserviert! Erfragen Sie bitte den aktuellen Verkaufsstand!Ein bauträgerfreies Grundstück in angenehmer Wohnlage erwartet Sie.Wohnen Sie inmitten des Ortes und dennoch in einem angenehm ruhigen und nachbarschaftlichen Umfeld.Kurze Wege zu Schulen,
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Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken und den öffentlichen Einrichtungen des Ortes zeichnen diese Wohnlage aus.Das Grundstück ist aktuell Gartenland und wird vor Übergabe an Sie neu vermessen.Die Bauplanung kann angenehm einfach erfolgen, da hier ein gültiger Bebauungsplan vorliegt. Hier nur ein kurzer Auszug aus den örtlichen Bauvorschriften:- Bebauung: Einfamilienhaus oder Doppelhaus- Grundflächenzahl: 0,3- Offene Bauweise- Ein Vollgeschoss zuzüglich DachgeschossEs besteht keine Bindung an einen Bauträger und keine zeitliche Bauverpflichtung.Die Erschließungen sind im öffentlichen Straßenraum vorhanden und können von hier aus auf das Grundstück gelegt werden.Wir freuen uns, wenn wir mit diesem Exposé Ihr Interesse
Das erschlossene Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung der Gemeinde Martfeld. Ein Bebauungsplan existiert danach für diese Fläche nicht. Die Bebauung richtet sich nach Art und Weise der Bebauung in der Nachbarschaft. Die
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Baufläche kann demnach mit einem Einzelhaus, aber auch mit einem Doppelhaus bebaut werden. Voraussetzung ist, das für das Gebäude nur eine Zufahrt von der öffentlichen Straße geschaffen wird. Der rückwärtige Bereich, also die Fläche im Anschluss an Ihren Garten ist landwirtschaftlich geprägt und darf nicht bebaut werden. Eine Bebauung mit einem Wohnhaus mit teilgewerblicher Nutzung ist möglich muss im Einzelfall aber mit der Baubehörde abgestimmt werden.
Das 760m² große Grundstück Nr. 24 bietet Potenzial für Private und Bauträger. Im Neubaugebiet "Heide II" entstehen neben vieler schöner Gebäude auch Spielplätze für die Kinder. Bei dem angebotenen Grundstück handelt es sich um folgendes
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Flurstück:
Flur 17, Flurstück 65 / 36
Bebaubar ist das gut gelegene Grundstück nach Bebauungsplan Nr. 16. Vorgesehen sind 2 Vollgeschosse, eine Gebäudehöhe von ≤ 11,5m, sowie eine GRZ von 0,3. Das Baugrundstück befindet sich in einem allgemeinen Wohngebiet.
Anhand dieses Bebauungsplans liegt bereits eine genehmigte Projektierung vor.
Geplant sind über 380m² Wohnfläche, verteilt auf 2 Vollgeschosse und 4 Wohneinheiten. Die 4 Wohneinheiten haben eine Größe von 2x 125m² und 2x 68m².
Im Kaufpreis enthalten sind:
- Grundstück mit Baugenehmigung
- Statik mit Positionsplänen
- Schal- und Bewehrungspläne
- Wärmeschutznachweis
- Gleichwertigkeitsnachweis
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Schallschutznachweis der
Sie sind Investor und suchen ein Baugrundstück, auf das Sie evtl. ein Mehrfamilienhaus errichten können? Sie kennen sich mit dem Baurecht aus und bebauen auch Grundstücke die nur nach §34 Baugesetzbuch bebaubar sind? Sie wünschen sich ein
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Grundstück in absolut ruhiger Lage wollen verkehrstechnisch jedoch bestens angebunden sein?
Dann sind Sie hier genau richtig!
In einer bevorzugten Achimer Lage, nur 5 Fahrradminuten von der Achimer Marschlandschaft und der Achimer Fußgängerzone entfernt, finden Sie hier in einem organisch gewachsenen Wohngebiet eine Alt-Immobilie (zum Abriss) auf einem über 1.400 m² großen Grundstück mit einer Frontbreite von ca. 35 Meter und einer Tiefe von max. 43 Meter, bebaubar nach §34 BauGB.
Das Grundstück grenzt direkt an ein Gebiet mit dem Bebauungsplan (siehe Button zum Download) Nr. 063 GRZ 0,4 - GFZ 0,8 - Zweigeschossige Bauweise, offene Bauweise, Firsthöhe 11,50 Meter.
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