Dieses schöne ca. 1401 m² große Baugrundstück befindet sich in der beliebten Waldsiedlung Fahrenhorst, am Ende einer ruhigen Wohnstraße direkt am Waldrand. Wer die Ruhe in der Natur sucht und seinen Traum von einem neuen Zuhause erfüllen
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möchte, der ist hier genau richtig!
Das Grundstück ist mit einem ca. 70 qm großem und sanierungsbedürftigen Einfamilienhaus aus ca. 1951 und einer Erweiterung in den 1990er Jahren in Holzrahmenbauweise bebaut.
Baurechtlich liegt das Grundstück im sog. Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch). Nach Aussage des Bauamtes der Gemeinde Stuhr ist hier eine eingeschossige Bauweise (ein Vollgeschoss zzgl. ausgebauten Dachgeschoss) möglich, die Grundflächenzahl I beträgt 0,16 und die Grundflächenzahl II 0,3.
Für das dahinterliegende Grundstück gibt es entlang der rechten Grundstückseite eine 4 Meter breite Zuwegung (grundbuchlich gesichertes Überwegungsrecht). Dieses ist bei der Berechnung der GRZ II zu berücksichtigen!
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Dieses schöne Baugrundstück befindet sich in einem gewachsenen Wohngebiet an einer Spielstraße am Rande des Harpstedter Fleckens. Wer zentral und dennoch ruhig wohnen möchte, der ist hier genau richtig!
Die vorhandene Bebauung wurde bereits
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durch den Eigentümer entfernt, sodass dieses ca. 720 m² große Grundstück ohne weitere Abrisskosten bebaut werden kann.
Der gültige Bebauungsplan weist ein allgemeines Wohngebiet aus. Zulässig ist der Bau eines Einfamilienhauses mit einem Vollgeschoss, nebst ausgebauten Dachgeschoss. Die Grundflächenzahl beträgt 0,3 und die Geschossflächenzahl 0,2.
Durch die gestreckte V-Form des Grundstückes gibt es viele optische Gestaltungsmöglichkeiten Ihres neuen Traumhauses.
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Hier bieten wir Ihnen ein großzügiges Baugrundstück im beliebten Weyer Ortsteil Errichshof an. Es liegt an einer ruhigen Durchfahrtsstraße und die Lage ist als sehr gut zu bezeichnen, insbesondere der unverbaubare Blick nach hinten über Wiesen
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und Weiden. Auch die zukünftige Haltestelle der Straßenbahnlinie 8 ist nicht weit entfernt.
Nach telefonischer Auskunft des Bauamtes Weyhe gibt es keinen Bebauungsplan, so dass sich die Bebauung nach § 34 BauGB an der Nachbarbebauung orientiert. Diese ist eingeschossig, zuzüglich ausgebautem Dachgeschoss.
Mit einer Grundstücksbreite von ca. 31 an der Straße und einer Bautiefe von ca. 30 Metern in der Nachbarschaft ist das Grundstück vielseitig bebaubar, so dass es durchaus für eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus oder Reihenhäusern geeignet ist. Der hintere Grundstücksteil liegt im Außenbereich und ist nicht bebaubar.
Dieses schöne Baugrundstück befindet sich in zweiter Baureihe in begehrter Lage von Delmenhorst-Mitte. Wer zentral und dennoch ruhig wohnen möchte, der ist hier genau richtig!
Derzeit ist das Grundstück eine Wiese, sodass dieses ca. 1.731 m²
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große Grundstück ohne weitere Abrisskosten bebaut werden kann. Aufgrund des quadratischen Zuschnitts im hinteren Bereich wäre die Bebauung auch mit zwei Einfamilien- oder Doppelhäusern möglich (siehe Foto mögliche Aufteilung).
Zu beachten ist außerdem, dass die Garagen, welche zu dem vorderen Haus gehören, über das Grundstück zu befahren sind. Hierzu wird ein entsprechendes Wege- und Leitungsrecht im Grundbuch eingetragen.
Der gültige Bebauungsplan weist ein allgemeines Wohngebiet aus. Zulässig ist der Bau eines Einfamilienhauses oder eines Doppelhauses mit bis zu zwei Vollgeschossen. Je Haus darf lediglich eine Wohneinheit ausgewiesen werden, ausgenommen, es handelt sich um eine baulich untergeordnete Einliegerwohnung. Die
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