Das großzügige Grundstück mit einer Fläche von 1045 Quadratmetern findet sich im reizvollen und beliebten Marschwegviertel wieder. Derzeit befindet sich auf dem Grundstück eine Altimmobilie.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,3, während
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die Geschossflächenzahl (GFZ) bei 0,5 liegt. Diese Werte geben an, wie viel Prozent der Grundstücksfläche bzw. der maximal zulässigen Fläche für eine Bebauung genutzt werden dürfen.
Das Grundstück liegt im allgemeinen Wohngebiet und unterliegt der Beschränkung von maximal 2 Wohneinheiten. Es besteht die Möglichkeit, zwei Vollgeschosse zu errichten, wodurch Potenzial für eine individuelle Gestaltung und Raumnutzung gegeben ist.
Die Lage im Marschwegviertel verspricht eine attraktive Umgebung und trägt zu einer angenehmen Wohnqualität bei. Das Grundstück bietet somit interessante Perspektiven für die Entwicklung eines neuen Wohnprojekts unter Berücksichtigung der festgelegten Baugrenzen und Vorgaben. Potenzielle Investoren
Interessantes Baugrundstück zur Größe von etwa 540 m². Eine Vermessung ist noch vorzunehmen. Die Vermessungskosten trägt der Käufer.
Es kann von einer 2-geschossigen Bauweise ausgegangen werden!
Zu Gunsten des Grundstückes wird ein Leitungs-
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und Wegerecht im Grundbuch (grüne Markierung im Lageplan) eingetragen.
Der Käufer trägt allein die Kosten für die Erstellung der zukünftigen Zufahrt.
Grundstücksabmessungen:
a) mittlere Grundstücksbreite: etwa 20 Meter
b) mittlere Grundstückstiefe: etwa 27 Meter
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, sodass die künftige bauliche Nutzung nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen ist. Nach dieser Vorschrift ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Nachbarschaftsbebauung einfügt.
Eine rechtsverbindliche Auskunft zur möglichen Bebaubarkeit kann nur über die Einreichung einer schriftlichen Bauvoranfrage erreicht werden!
In einer ruhigen Wohngegend befindet sich dieses attraktive Grundstück mit einer Fläche von ca. 1200 m². Der Bebauungsplan sieht eine offene Bauweise für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Zweifamilienhäuser vor. Die maximale
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Geschossflächenzahl (GFZ) und Grundflächenzahl (GRZ) liegen jeweils 0,3.
Das Grundstück liegt in einem allgemeinen Wohngebiet und bietet genügend Platz für eine individuelle Bebauung. Mit einer erlaubten Höhe von 1,5 Geschossen können hier geräumige und komfortable Wohneinheiten entstehen. Die Lage in einer gewachsenen Nachbarschaft verspricht eine angenehme Wohnatmosphäre für Familien oder Paare.
Die Umgebung zeichnet sich durch eine gute Infrastruktur aus, mit Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und öffentlichen Verkehrsmitteln in der Nähe. Die Anbindung an das regionale Straßennetz ist hervorragend, sodass Pendler schnell ihr Ziel erreichen.
Das Grundstück bietet vielseitige Möglichkeiten für die individuelle Gestaltung.
Insgesamt
Grundstück in Uninähe
In einer der attraktivsten Wohngegenden Oldenburgs haben Sie die äußerst seltene Gelegenheit dieses Grundstück zu erwerben! Das Maß der Bebaubarkeit richtet sich nach einem Bebauungsplan.
Das Grundstück weist eine
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Größe von ca. 975 m² auf.
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