Dieses schöne Baugrundstück befindet sich in einem gewachsenen Wohngebiet an einer Spielstraße am Rande des Harpstedter Fleckens. Wer zentral und dennoch ruhig wohnen möchte, der ist hier genau richtig!
Die vorhandene Bebauung wurde bereits
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durch den Eigentümer entfernt, sodass dieses ca. 720 m² große Grundstück ohne weitere Abrisskosten bebaut werden kann.
Der gültige Bebauungsplan weist ein allgemeines Wohngebiet aus. Zulässig ist der Bau eines Einfamilienhauses mit einem Vollgeschoss, nebst ausgebauten Dachgeschoss. Die Grundflächenzahl beträgt 0,3 und die Geschossflächenzahl 0,2.
Durch die gestreckte V-Form des Grundstückes gibt es viele optische Gestaltungsmöglichkeiten Ihres neuen Traumhauses.
Realisieren Sie Ihren Traum vom Eigenheim in Harpstedt!
Dieses schöne ca. 1401 m² große Baugrundstück befindet sich in der beliebten Waldsiedlung Fahrenhorst, am Ende einer ruhigen Wohnstraße direkt am Waldrand. Wer die Ruhe in der Natur sucht und seinen Traum von einem neuen Zuhause erfüllen
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möchte, der ist hier genau richtig!
Das Grundstück ist mit einem ca. 70 qm großem und sanierungsbedürftigen Einfamilienhaus aus ca. 1951 und einer Erweiterung in den 1990er Jahren in Holzrahmenbauweise bebaut.
Baurechtlich liegt das Grundstück im sog. Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch). Nach Aussage des Bauamtes der Gemeinde Stuhr ist hier eine eingeschossige Bauweise (ein Vollgeschoss zzgl. ausgebauten Dachgeschoss) möglich, die Grundflächenzahl I beträgt 0,16 und die Grundflächenzahl II 0,3.
Für das dahinterliegende Grundstück gibt es entlang der rechten Grundstückseite eine 4 Meter breite Zuwegung (grundbuchlich gesichertes Überwegungsrecht). Dieses ist bei der Berechnung der GRZ II zu berücksichtigen!
Realisieren Sie hier
Dieses schöne Baugrundstück befindet sich in zweiter Baureihe in begehrter Lage von Delmenhorst-Mitte. Wer zentral und dennoch ruhig wohnen möchte, der ist hier genau richtig!
Derzeit ist das Grundstück eine Wiese, sodass dieses ca. 1.731 m²
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große Grundstück ohne weitere Abrisskosten bebaut werden kann. Aufgrund des quadratischen Zuschnitts im hinteren Bereich wäre die Bebauung auch mit zwei Einfamilien- oder Doppelhäusern möglich (siehe Foto mögliche Aufteilung).
Zu beachten ist außerdem, dass die Garagen, welche zu dem vorderen Haus gehören, über das Grundstück zu befahren sind. Hierzu wird ein entsprechendes Wege- und Leitungsrecht im Grundbuch eingetragen.
Der gültige Bebauungsplan weist ein allgemeines Wohngebiet aus. Zulässig ist der Bau eines Einfamilienhauses oder eines Doppelhauses mit bis zu zwei Vollgeschossen. Je Haus darf lediglich eine Wohneinheit ausgewiesen werden, ausgenommen, es handelt sich um eine baulich untergeordnete Einliegerwohnung. Die
Sie haben Ihr Traumhaus schon geplant, Ihnen fehlt aber noch das passende Grundstück? Dann haben wir hier genau das richtige für Sie!
Nach erfolgter Teilung des Grundstückes, haben Sie hier ein wahres Schmuckstück in zweiter Baureihe. Auf ca.
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700m² können Sie ein Einfamilienhaus oder ein Doppelhaus errichten.
Derzeit wird das Grundstück noch als Garten des vorderen Hauses genutzt, sodass ein Großteil der Fläche noch von einem Gartenteich eingenommen wird.
Der gültige Bebauungsplan weist ein allgemeines Wohngebiet aus. Zulässig ist der Bau eines Einfamilienhauses oder eines Doppelhauses mit bis zu zwei Vollgeschossen. Je Haus darf lediglich eine Wohneinheit ausgewiesen werden, ausgenommen, es handelt sich um eine baulich untergeordnete Einliegerwohnung. Die Grundflächenzahl beträgt 0,2 und die Geschossflächenzahl 0,4. Weitere Vorschriften, welche beim Bau in diesem Wohngebiet beachtet werden müssen, können Sie der Ausstattungsbeschreibung oder auch dem amtlichen
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