Hilfe beim Umzug

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Wer sich im Vorfeld über Themen wie altersgerechtes Umziehen, Möglichkeiten und Gefahren bei Umzugsunternehmen sowie Schäden beim Umzug informiert, spart sich viele Nerven und mitunter sogar Geld.

Bremen. Rund 8,4 Millionen Menschen ziehen pro Jahr in Deutschland laut einer Post-Adress-Studie um. Das sind circa 22.000 Umzüge täglich. In Bremen ziehen durchschnittlich 8,8 Prozent der Einwohner innerhalb eines Jahres in ein neues Zuhause. Damit liegt die Hansestadt im oberen Bereich. Zum Vergleich: In Berlin liegt der Wert bei 5,9 Prozent.

Umzüge, sei es aus privaten oder beruflichen Gründen, sind dabei immer eine Herausforderung. Eine gute Planung und Vorbereitung sind dabei das A und O. Laut Statistik organisieren 74 Prozent den Umzug in Eigenregie. Aber viele setzen inzwischen auf die Hilfe von professionellen Umzugsunternehmen. Insbesondere bei einem Wohnungswechsel mit einem großen Hausstand ist das sinnvoll und entlastet Familie und helfende Freunde. Bei der Auswahl der Firma gilt es laut Verbraucherzentrale einiges zu beachten.

Das Umzugsunternehmen

„Umzugsunternehmen agieren oft mit günstigen Fest- und Stundenpreisen. Doch die Realität sieht häufig anders aus“, heißt es seitens der Verbraucherzentrale. Einige Firmen präsentierten beispielsweise die Rechnung, bevor Kisten und Möbel wieder Einzug halten, oder die Umzugskosten fallen vielfach höher aus als vorher veranschlagt. Grundsätzlich gilt daher, dass man sich vorher bei verschiedenen Speditionsfirmen Angebote einholt und diese vergleicht. Bevor Umzugsunternehmen einen Kostenvoranschlag erstellen, nehmen die Spediteure idealerweise vor Ort die Wohnungsgröße, -lage und das Umzugsgut auf. So kann berechnet werden, wie viel Volumen von einem Ort zum anderen geschafft werden muss.

„Es empfiehlt sich, in Beratungsgesprächen alle Teilleistungen des Umzugs durchzugehen und schriftlich zu fixieren“, so der Rat aus der Verbraucherzentrale. Zudem sollte das Abrechnungsverfahren bestimmt werden. Umzugsunternehmen kalkulieren entweder nach Aufwand und Stunden oder sie bieten einen Festpreis für den gesamten Umzug an.

Für beide Varianten gilt, dass auch wirklich alle Leistungen des Möbelspediteurs schriftlich festgehalten werden: Dazu können das Aufstellen von Halteverbotsschildern vor dem Haus, die Nutzung eines Außenlifts sowie Packmaterial und Montagearbeiten gehören. Wichtig: Neben allen Einzelleistungen sollte im Angebot auch die Mehrwertsteuer enthalten sein.

Vor diesem Hintergrund sollte vorab entschieden werden, in welchem Umfang die
Möbelspeditionen den Umzug übernimmt – also vom Kisten packen bis zur Montage – oder lediglich die Beladung und den Transport. Das ist auch relevant für die Haftung, sollten beim Umzug Schäden entstehen.

Das Unternehmen haftet in der Regel nur für von ihm verursachte Schäden bis höchstens 620 Euro pro Kubikmeter Transportgut (Paragraf 451e Handelsgesetzbuch). Diese Summe können die Verbraucher über eine Vereinbarung mit dem Umzugsunternehmen ausweiten. Die Verbraucherzentrale weist in diesem Kontext zudem darauf hin, dass offensichtliche Schäden – etwa Schrammen am Mobiliar oder zerbrochenes Glas – bis spätestens einen Tag nach dem Umzug gemeldet werden müssen. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen müssten bis zu 14 Tage nach dem Wohnungswechsel beim Spediteur geltend gemacht werden.

Sensible Seniorenumzüge

Schon für junge Leute stellen Umzüge oft eine Belastung dar. In der Post-Adress-Studie gaben 56 Prozent der Befragten an, dass diese vor allem Stress bedeuten. Und für Senioren sind sie noch einmal eine andere Herausforderung. Sie bedeuten oft eine Verkleinerung des Wohnraums – zum Beispiel in barrierefreie Appartements oder eine Pflegeeinrichtung. Viele liebgewonnene Dinge müssen zurückbleiben, das kann auch eine emotionale Belastung sein. Nicht nur in Bremen haben sich daher Firmen auf Seniorenumzüge spezialisiert und gehen besonders sensibel an solche Aufträge heran.

Wer aus gesundheitlichen Gründen in eine seniorengerechte Wohnung umziehen muss, kann übrigens bei der gesetzlichen Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro für einen Pflegeumzug beziehungsweise Seniorenumzug beantragen. Voraussetzung für den Zuschuss ist zum Beispiel, dass ein Pflegegrad eins bis fünf vorliegt.

Schäden beim Umzug

Ein Umzug ist teuer. Mancher spart sich deshalb eine professionelle Umzugsfirma und setzt auf die Hilfe von Freunden und Verwandten. Doch vor allem unerfahrenen Helfern passiert beim Tragen schon mal ein Missgeschick: Porzellan geht zu Bruch, der Fernseher fällt auf den Boden, Möbelstücke schrammen an der Wand des Treppenhauses entlang. Wer kommt dann für die Schäden auf?

Bianca Boss vom Bund der Versicherten hat eine klare Antwort: „Grundsätzlich haftet
der Verursacher für Schäden, die er bei einem anderen anrichtet – egal, ob er mit dem Geschädigten befreundet ist oder nicht.“ Dann springt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers ein. „Das gilt auch für sogenannte Gefälligkeitsschäden bei Freundschaftsdiensten, die fahrlässig verursacht werden.“ Das war aber nicht immer so. Bis zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Jahr 2016 (Az.: VI ZR 467/15) galt die Haftung für Gefälligkeitsschäden nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Sachschäden.

Wer private Umzugshelfer anheuert, sollte sich im Vorfeld bestätigen lassen, dass alle eine Haftpflicht abgeschlossen haben, die Gefälligkeitsschäden mit abdeckt, rät Sue Ann Becker, Justiziarin beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik. „Das ist mittlerweile in vielen Verträgen der Fall. Je nach Vertrag kann es aber eine Schadendeckelung geben.“ Helfer, die keine Privathaftpflicht haben, haften nach der Rechtsprechung des BGH nur für grob fahrlässig und vorsätzlich herbeigeführte Gefälligkeitsschäden, ergänzt Boss.

Sinnvoll kann eine Transportversicherung sein. Wer für einen privaten Umzug einen Transporter mietet, kann sich damit zusätzlich absichern. „Unterwegs ist das Hab und Gut nämlich nicht über die Privathaftpflicht versichert“, sagt Boss. „Es sei denn, das Fahrzeug brennt oder wird während der Fahrt ausgeraubt.“

Beschädigt der Mieter beim Umzug selbst etwas in seiner Mietwohnung, ist er über seine private Haftpflichtversicherung abgesichert, wenn darin sogenannte Mietsachschäden eingeschlossen sind. Ein Blick ins Kleingedruckte im Vorfeld des Umzugs ist ratsam.

Doch was gilt, wenn die Umzugshelfer etwas im Mietshaus beschädigen? „Helfen Freunde dem Mieter beim Einzug, haftet dieser dem Eigentümer des Hauses für fahrlässige Beschädigungen“, erklärt Britta Nakic, Geschäftsführerin des Hauseigentümervereins Berlin. „Da der Vermieter den Umzugshelfer in der Regel weder kennt noch weiß, ob dieser solvent ist, hält er sich an seinen Mieter als Schuldner. Mit dem hat er ja schließlich auch einen Vertrag geschlossen.“

Nakic verweist auf ein Urteil des Amtsgerichts Gummersbach (Az.: 10 C 169/09). Im verhandelten Fall hatten zwei Freunde des Mieters beim Einzug den Notschalter des Aufzugs beschädigt. Den Schaden von 800 Euro wollte der Vermieter von seinem Mieter erstattet haben. Vor Gericht bekam er Recht. Denn den Mieter trifft die mietvertragliche Nebenpflicht, keine Beschädigungen an den allgemein zugänglichen Gebäudeteilen wie Treppenhaus oder Aufzug zu verursachen. In diesem Zusammenhang haftet der Mieter eben auch für Missgeschicke seiner Umzugshelfer.

Wird ein Umzugsunternehmen beauftragt, haftet grundsätzlich die Spedition für die von ihr verursachten Schäden – auch während des Transports. Doch es gibt Ausnahmen. „Wenn der Auftraggeber sein Geschirr selbst einwickelt und in Kisten verpackt, kann er die Möbelspedition bei Brüchen während des Umzugs nicht in die Verantwortung nehmen“, sagt Becker. Völlig ausgeschlossen von der Haftung sind Schäden an Pflanzen und Tieren sowie Funktionsstörungen an technischen Geräten.

„Der Schadenersatz ist auf 620 Euro pro Kubikmeter genutztem Laderaum begrenzt“, erklärt Becker. Ersetzt wird die Differenz zwischen dem Zeitwert des Gegenstandes und seinem Restwert nach dem Schaden. Also die Summe, die eine Reparatur kosten würde. „Für besonders wertvolle Ladungen wie zum Beispiel Kunstgegenstände ist eine spezielle Transportversicherung sinnvoll, denn die normale Haftungsversicherung deckt den Wert bei weitem nicht ab“, meint Becker.

Für Schäden im Treppenhaus oder Kratzer in Fußböden durch Möbelrücken gilt die Haftungsobergrenze von 620 Euro pro Kubimeter Laderaum nicht. „Solche Schäden regelt die Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmers“, sagt Becker.

Verbraucher müssen Schäden am Umzugsgut sofort melden, wenn sie Schadenersatz vom Umzugsunternehmenbe kommen wollen. Die gesetzlichen Fristen sind knapp. Äußerlich erkennbare Schäden müssen bis zum folgenden Tag schriftlich angezeigt oder auf einem Schadenprotokoll festgehalten werden. Bei Schäden, die nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind, gilt eine Frist von 14 Tagen. „Wird diese Frist versäumt, erlischt der Schadenersatzanspruch gegenüber dem Spediteur“, stellt die Juristin klar.

(Autorinnen: Steffi Urban/Katja Fischer / Foto: Christian Kosak)