Für Eigentümer wird es jetzt deutlich umkomplizierter, eine Förderung in Anspruch zu nehmen. Im persönlichen Gespräch mit dem Förderlotsen erhalten Verbraucher schnell einen Überblick über die Bremer Förderlandschaft.
Bremen. Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien werden immer wichtiger und sind für den Klimaschutz unerlässlich. Im Juli gibt es erneut Änderungen in der Förderlandschaft. Heizsystemen mit beispielsweise Solarthermie, einer Pelletheizung oder Wärmepumpe eröffnet dies weitere Möglichkeiten. Zur Erinnerung: Bereits Anfang dieses Jahres startete die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche die Förderprogramme für die energetische Sanierung bündelt.
Der Zuschuss für eine Sanierung mit Einzelmaßnahmen wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) umgesetzt. Ab sofort können die Zuschüsse für eine Effizienzhaussanierung sowie die Darlehen mit Tilgungszuschüssen für Einzelmaßnahmen und Effizienzhaussanierungen über die KFW abgerufen werden.
„Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien sind kostspielig und können für ein Einfamilienhaus schnell 30.000 Euro betragen“, sagt Björn Jantzen, Förderlotse bei der BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven. „Trotz des hohen Zuschusses benötigen viele Eigenheimbesitzende ein ergänzendes Darlehen. Auch wenn nachhaltige Heizsysteme im Betrieb günstiger sein können, ist diese Investition erst einmal zu stemmen.“
Eine wesentliche Veränderung besteht darin, dass die Darlehensförderung für Heizsysteme mit erneuerbaren Energien erheblich verbessert wird. Zuvor musste der Zuschuss über das Bafa beantragt werden. Und wer ein Darlehen benötigte, musste zusätzlich das KFW-Programm 167 über seine Hausbank beantragen. Das Problem dabei: Die Darlehenssumme lag meistens unter 50.000 Euro. Hausbanken hatten meist kein Interesse daran, das Förderdarlehen in der Höhe weiterzuleiten. „Bei unserer kostenfreien Fördermittelberatung ,Bremer Förderlotse‘ ist während der Pandemie ein steigender Bedarf für das Darlehensprogramm deutlich geworden und ebenso die Beschwerden darüber, dass kaum eine Bank dieses Programm durchleitet“, ergänzt Jantzen.
Nun werden diese Programme zusammengefasst, im Förderprogramm KFW 262 kann dann das zinsgünstige Darlehen mit einem Tilgungszuschuss in einem Rutsch beantragt werden. Der Tilgungszuschuss ist dabei genauso hoch wie in der reinen Zuschussvariante und liegt zwischen 30 und 45 Prozent. Für die Beantragung ist kein Energieexperte notwendig, eine Bestätigung des Fachunternehmers auf den entsprechenden Vordrucken ist dabei ausreichend.
„Die vergangenen anderthalb Jahre der BAB waren vom Durchleiten der Corona-Hilfen geprägt. Dennoch haben wir bereits 2020 das Maximalvolumen der Kleinkredite in der Wohnraumförderung von 20.000 auf 50.000 Euro erhöht und uns auf diese Änderungen vorbereitet“, sagt Jantzen. „So kann das KFW-Programm für nachhaltige Heizsysteme bis 50.000 Euro von Privatpersonen und bis 50.0000 Euro je Wohneinheit bis maximal 750.000 Euro von Wohnungseigentümergemeinschaften bei uns beantragt werden. Für uns als Landesförderinstitut zählt dabei, dass wir damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten“, führt Jantzen weiter aus.
Zusätzliche Auskünfte
Wer sich über die aktuelle Förderlandschaft informieren möchte, kann sich bei den Förderlotsen der BAB kostenfrei und neutral beraten lassen unter der Rufnummer 0421/9600-454, per Mail (foerderlotse@bab-bremen.de) oder im Internet unter www.bab-bremen.de. Die BAB ist Teil des gemeinnützigen Beratungsnetzwerkes Bremer Modernisieren.
(Autor: ANM / Foto: WFB/Frank Pusch)