Energiepreisbremsen im Jahr 2023: Betriebskostenabrechnung prüfen
Energiepreisbremsen im Jahr 2023: Betriebskostenabrechnung prüfen

Wer als Mieterin oder Mieter bereits die Nebenkostenabrechnung für 2023 erhalten hat, sollte diese besonders penibel prüfen. Immerhin stehen unter Umständen Entlastungen durch die Energiepreisbremsen zu, die Verbraucherinnen und Verbraucher während der Energiekrise unterstützen sollten, als Strom und Gas sehr teuer waren. Mehrere Positionen in der Abrechnung geben Aufschluss, ob der Vermieter diese ordnungsgemäß weitergereicht hat. Ist das nicht der Fall, besteht Anspruch auf Einsicht in weitere Unterlagen. 

Viele Heizkörper werden auch im Sommer ineffizient betrieben
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Mit einfachen Maßnahmen lässt sich viel Energie sparen: Die warme Jahreszeit eignet sich ideal für nachhaltige Verbesserungen an der Heizungsanlage. Im Winter wird die Zeit dafür meistens knapp.

EEG-Förderung für ältere Photovoltaikanlagen läuft bald aus
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Werden Solaranlagen in diesem Jahr noch 20 Jahre alt, fallen diese aus der EEG-Förderung. Jetzt heißt es Eigenverbrauch prüfen und Anlage warten lassen, um weiterhin von der Solarenergie zu profitieren.

Wohnungseigentümer sollten ihre Jahresabrechnung prüfen
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Bis Ende Juni schicken Verwaltungen schicken die Zahlenwerke an ihre Mitglieder. Ein genauer Blick lohnt sich, denn bei Abrechnungsspitzen kann eine Korrektur verlangt werden.

Gas- und Fernwärmekunden sollten jetzt Zählerstände ablesen
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Für Gas und Fernwärme müssen Verbraucherinnen und Verbraucher ab dem 1. April 2024 wieder tiefer in die Tasche greifen. Grund ist der steigende Mehrwertsteuersatz. Das können Betroffene nun tun.

Riester-Rente zur energetischen Sanierung nutzen
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Mit einem vollen Riester-Konto sind die Kosten für Sanierungen des Eigenheims gesichert: Die Mindestentnahmesumme für die Förderung liegt bei 6000 Euro. Höchstgrenzen sind jedoch nicht vorhanden.

So sieht die neue Heizungsförderung aus
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Für den Wechsel auf klimafreundlichere Geräte sind mehrere staatliche Förderprogramme miteinander kombinierbar. Die entsprechenden Anträge können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer seit Ende Februar 2024 stellen.

Kellerdecke einfach selbst dämmen in fünf Schritten
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Die Dämmung der Kellerdecke ist eine effiziente Maßnahme zur Senkung der Heizkosten und Steigerung des Wohnkomforts. Eigenheimbesitzer mit handwerklichem können diese Dämmung selbst durchführen.

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Das neue Gesetz sieht vor, dass Privatleute und Nutzer mit geringem Verbrauch künftig nicht mehr als 20 Euro pro Jahr zahlen müssen.
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Fernwärme soll bei der Umstellung auf klimaneutrale Heizungen eine wichtige Rolle spielen. Jede siebte Wohnung in Deutschland nutzt sie bereits.