Man sollte regelmäßig lüften, denn mit frischer Luft geht es uns besser. Und man vermeidet die Bildung von Schimmel. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Bremen. Heizung runter, Schimmelgefahr rauf: Wer seine Heizkostenrechnung senken möchte, bewirkt für das Mauerwerk im Winter oft Nachteile. Denn kalte und feuchte Wohnräume sind – gerade bei schlechter Dämmung – besonders gefährdet, was die Bildung von Schimmel anbetrifft. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt Tipps, wie Betroffene vorgehen sollten.
Wenn Bewohner Schimmel an einer Wand entdecken, sollten sie zunächst nach der Ursache suchen. Gab es zum Beispiel einen Wasserschaden durch starken Regen, ist eine defekte Leitung die Ursache, oder leckt vielleicht nur ein Wasserhahn? In diesem Fall sollten Maßnahmen ergriffen werden, damit sich die Feuchtigkeit nicht weiter ausbreiten kann – zum Beispiel den Haupthahn komplett schließen.
Alle wichtigen Stellen informieren
Damit der Schaden schnell behoben werden kann, sollten Mieter ihren Vermieter oder die Hausverwaltung informieren. Eigentümer sollten die Gebäudeversicherung und gegebenenfalls ebenso die Hausverwaltung unterrichten. Bei Neubauten ist es ratsam, auch das Bauunternehmen zu kontaktieren.
Der Schaden ist genau festzuhalten und zu beschreiben, wann und wo er entdeckt wurde. Besondere Wetterereignisse, die mit dem Schaden in Zusammenhang stehen könnten, sollten ebenfalls dokumentiert werden. Die betroffenen Stellen sollten fotografiert werden, am besten mithilfe eines Maßbandes, um Art und Ausmaß des Schadens besser erkennen zu können.
Im Zweifelsfall können sich Verbraucher vor weiteren Schritten beraten lassen. Gute Anlaufstellen sind Mietervereine oder die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Für die Beseitigung von Schäden sind zwar grundsätzlich die Eigentümer verantwortlich. Stellt sich aber im Nachhinein heraus, dass Mieterinnen und Mieter ein Mitverschulden trifft, können sie finanziell beteiligt werden. Wer durch den Schaden gesundheitliche Beeinträchtigungen befürchtet, sollte zudem den Hausarzt aufsuchen.
Sanierung in eigener Regie
Bei Schäden, die größer sind als ein halber Quadratmeter, sollten Betroffene den entsprechenden Wohnraum bis zur Sanierung nicht mehr nutzen. Sofern möglich, kann der Schaden alternativ abgeschottet werden. Luftdichte Folie oder das Überstreichen mit Farbe vermeiden eine Weiterverbreitung der Schimmelsporen. Bei Schäden unterhalb eines halben Quadratmeters und wenn der Schaden oberflächlich ist, können sich Betroffene an eine Eigensanierung wagen. Zusätzliche Tipps dazu gibt es auf der Webseite der Verbraucherschützer.
Um dem Risiko weiterer Schäden vorzubeugen, sollten Bewohner künftig richtig lüften und heizen. Sämtliche Wohn- und Schlafräume sollten dafür auf mindestens 16 Grad beheizt werden. Darüber hinaus sollten sie
regelmäßig lüften – besonders nach dem Duschen, Baden oder Kochen, um die Feuchtigkeit nach außen abzugeben. Die Luftfeuchtigkeit in den Innenräumen kann zum Bei-spiel mit einem Thermo-Hygrometer gemessen werden – sie sollte höchstens 60 Prozent betragen.
Von Christoph Jänsch/dpa