Diese hier exklusiv durch BONUM Immobilien zum Verkauf stehende Eigentumswohnung gehört zu einem Wohnhaus mit 6 Parteien welches im Jahre 1994 in massiver moderner Bauweise errichtet wurde. Das Gebäude liegt am Ende einer Sackgasse mit südwestlicher Ausrichtung. Es handelt sich bei dem Gebäudetypus um einen so genannten 2-Spänner, d.h. je Etage befinden sich zwei Wohneinheiten. Der hier zu beurteilende Wohnungsgrundriss ist durchgängig und sehr gut belichtet. Das Bad ist als so genanntes "Tageslicht-Bad" konzipiert und verfügt somit über die bevorzugte Eigenschaft eines Fensters. Jede Wohnung wird über eine eigene wohnungszentrale Heizung versorgt. Die Wohnung verfügt über ca. 81 qm die sich auf 3 Zimmer erstrecken und insgesamt einen sehr gut proportionierten Grundriss abbilden.
Wir heben in diesem Expose nur einige Besonderheiten stichwortartig hervor: -Baujahr 1994 (Energieeffizienzklasse "C") -massive Bauweise -Laminatböden Alle Ausstattungsdetails und Fotos finden Sie in unserem ausführlichen Expose. Fordernd Sie dieses gleich an.
Der beliebte Stadtteil Grambke verbindet den Bremer Westen mit dem Übergang zum Stadtbezirk Bremen Nord. Grambke bietet mit dem "Grambker Sportparksee" sowie der direkten Anbindung an den Lesumdeich bzw. das Blockland einen hohen Freizeitwert. Schulen und Kitas sind in fußläufiger Entfernung zum Grundstück vorhanden. ÖPNV - Anbindungen und Versorgungen für den täglichen Bedarf sind im Stadtteil in ausreichendem Maße vorhanden.
Die Wohnung ist seit 1994 an ein sehr angenehmes Paar vermietet. Der Instandhaltungszustand der Wohnung ist vorbildlich und makellos. Das Mietverhältnis ist ungekündigt. Die aktuelle Bruttomiete beläuft sich auf ca. EUR 755,00. Davon beträgt die mtl. Nettovertragsmiete EUR 610,00 inkl. Stellplatz (EUR 20,00). EUR 182,00 für NK-Vorauszahlung. Das Hausgeld beträgt rd. EUR 152,00 mtl. Die nicht umlagerfähigen Betriebskosten betragen derzeit ca. EUR 71,00 monatlich. Offenlegungshinweis: 3,57 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer sind verdient und fällig bei notarieller Beurkundung durch den Käufer zu zahlen. Wir haben einen provisionspflichtigen Makler-Vertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen. GELDWÄSCHE: Als Maklerunternehmen ist die BONUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre lang archivieren müssen
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immobilien.weser-kurier.de, Objekt 0202 - vielen Dank!