Das Grundstück befindet außerhalb eines gültigen Bebauungsplanes, somit orientiert sich die Bebauungs-möglichkeit an der umliegenden Bebauung. Da das Grundstück nicht im Bereich eines abgeschlossenen Bebauungsplanes liegt, gilt formal somit das Baurecht des § 34 BauGB "Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile". Die Art der Bebauung in der näheren Umgebung ist zum einen geprägt durch Einfamilienhäuser. Zum anderen ist in der näheren Nachbarschaft im Bebauungsplan 851 sowie dessen Ergänzung im Bebauungsplan 2316 die Bebaubarkeit wie folgt geregelt: WR, GRZ 0,2, GFZ 0,25, Einzelhäuser, offene Bauweise, max. II Vollgeschosse. Da ähnliche Festsetzungen auch in anderen Plangebieten der Umgebung vorkommen, liegt die Vermutung nahe und ist durch den Erwerber zu prüfen, ob diese auch für das hier angebotene Grundstück relevant sein könnten.
Das sonnige, großzügige Grundstück befindet sich ideal nach Süd-Westen ausgerichtet an an einer vom Modersohnweg abzweigenden Sackgasse. Die Nachbarschaft ist geprägt durch Einfamilienhäuser auf großzügigen Grundstücken. Die Infrastruktur ist als überaus gut zu bezeichnen. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Kindergärten, Grundschulen, weiterführende Schulen wie z.B. das Ökumenische Gymnasium sowie eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, sind in wenigen Minuten zu erreichen. Auch Golf-, Hockey-, Reit-, oder Tennisvereine sind nicht weit entfernt.
Eine Lieferung erfolgt in Abstimmung mit den Verkäufern und ist flexibel möglich.
Robert C. Spies Immobilien GmbH & Co. KG Bremen
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