Ältere Photovoltaik-Anlagen: Nach 20 Jahren endet die EEG-Förderung. (Foto: Rainer Jensen/dpa)
Bremen. Wird die Photovoltaikanlage bald 20 Jahre alt, fällt diese Ende 2024 aus der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Das heißt, Betreiberinnen und Betreiber dieser Anlagen dürfen nach der aktuellen Rechtslage zwar weiterhin Strom ins Netz einspeisen, nach 2024 erhalten sie aber nicht länger die Vergütung in bisheriger Höhe. Diese liegt derzeit bei über 50 Cent pro Kilowattstunde.
Anschließend zahlt der Netzbetreiber für den eingespeisten Strom den sogenannten Marktwert Solar – minus einer Pauschale, die bei den Netzbetreibern die Kosten für die Vermarktung des Solarstroms decken soll. Der Marktwert Solar schwankt jährlich. 2023 betrug er 7,2 Cent je Kilowattstunde, 2024 wird er den Verbraucherschützern zufolge voraussichtlich geringer ausfallen. Der Unterschied ist also durchaus groß.
Eine andere Option ist, den Strom der Photovoltaikanlage dann zumindest teilweise selbst zu verbrauchen. „Der Reiz liegt darin, auf diese Weise weniger teuren Strom aus dem Netz zu beziehen“, so der Energieberater Jens Krumnow. Allerdings sollte man dafür im Einzelfall prüfen, ob sich die Umstellung auf Eigenverbrauch lohnt. Denn der entsprechende Umbau ist bei alten Anlagen in der Regel mit Aufwand und Kosten verbunden.
Umstellung der Anlage
Damit der Solarstrom künftig vorrangig selbst verbraucht werden kann, muss die Photovoltaikanlage etwa im Zählerschrank umgeklemmt werden. Das sind elektrotechnische Arbeiten, die durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden müssen und die den Verbraucherschützern zufolge im einfachsten Fall ab 200 Euro kosten. Ist die Umstellung mit einem größeren Modernisierungsaufwand an der Elektroinstallation verbunden, kann sie auch deutlich teurer werden. Wer den Strom aus seiner Anlage nicht gänzlich selbst verbraucht, erhält für überschüssigen Strom ebenfalls die Anschlussvergütung, also den Marktwert Solar abzüglich der Kostenpauschale.
Rechenbeispielen des Verbraucherzentrale Bundesverbands zufolge können die eingesparten Stromkosten zusammen mit der Überschussvergütung den wirtschaftlichen Weiterbetrieb auch kleiner Photovoltaikan-lagen durchaus ermöglichen – sofern keine grundlegende Modernisierung der Elektro-installation ansteht. Ein Fachbetrieb kann vorab die mechanische und elektrische Sicherheit und Leistungsfähigkeit der PV-Anlage bewerten. Hat die alte Anlage deutlich an Leistung verloren, benötigt teure Reparaturen oder lässt sich technisch nicht mehr weiter betreiben, kann sie auch ersetzt werden.
Austausch der Anlage
Nach einem Tausch erhalten Betreiber für ihre neue Anlage die EEG-Einspeisevergütung, die zu dem Zeitpunkt gültig ist, zu dem sie die Anlage in Betrieb nehmen – und zwar erneut für 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme. Anlagen bis zehn kWp, die bis 31. Juli 2024 in Betrieb genommen werden, erhalten beispielsweise bei Volleinspeisung ins Netz 12,87 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab zehn kWp 10,79 Cent pro kWh.
Die Vergütungssätze für PV-Anlagen, die neu ans Netz gehen, verringern sich alle sechs Monate um jeweils ein Prozent gegenüber dem vorherigen Wert. Zum nächsten Mal ist es am 1. August 2024 so weit. Die neuen Werte gelten dann wiederum für Anlagen, die bis zum 31. Januar 2025 in Betrieb genommen werden.
Von Bettina Lüke/dpa