Wer seinen Gaszähler stilllegen lassen möchte, weil er auf eine Wärmepumpe umgestiegen ist, muss bei einigen Netzbetreibern mit Gebühren dafür rechnen. (Foto: Jan Woitas/dpa-tmn)
Bremen. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher von einer Gasheizung auf Fernwärme oder eine Wärmepumpe umgestiegen sind, dann stellt sich oft die Frage: Was tun mit dem noch vorhandenen Gasanschluss? Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, teilt die Verbraucherzentrale mit. Doch nicht jede wird von jedem Gasnetzbetreiber unterstützt – und auch die Kosten können je nach Betreiber stark variieren.
Deaktivierung erfordert Wartung
Bei dieser Variante wird der Gasanschluss inaktiv geschaltet, Gaszähler und Anschluss bleiben jedoch bestehen wie gehabt. Diese Möglichkeit wird laut einer Umfrage der Verbraucherschützer nicht von jedem Netzbetreiber unterstützt.
Weil der Anschluss zwar noch vorhanden ist, aber kein Gas mehr abgenommen wird, verlangen viele Netzbetreiber eine Pauschale dafür – im Schnitt um die 100 Euro pro Jahr. Und weil bei dieser Variante weiterhin Gas in der Hausleitung verbleibt, muss der Anschluss zudem weiter gewartet werden.
Bei der zweiten Variante wird der Gasanschluss stillgelegt. Die Leitungen bleiben zwar im Gebäude, werden aber vom restlichen Gas befreit und vom Hauptnetz abgetrennt. Diese Möglichkeit bieten einige Gasnetzbetreiber kostenlos an, bei anderen kostet es hohe drei- oder sogar vierstellige Beträge. Auch nach der Stilllegung können manche Netzbetreiber weiterhin regelmäßige Wartungsarbeiten wie beispielsweise Gasdichtigkeitsprüfungen verlangen.
Rückbau ohne Folgekosten
Eine endgültige Lösung, bei der auch weitere regelmäßige Entgelte entfallen, ist der Rückbau. Der Gasanschluss auf dem Grundstück wird von der allgemeinen Versorgungsleitung in der Straße getrennt, alle Anlagenteile und der Zähler werden entfernt. Erneut eine Gasversorgung herzustellen, bedürfte in diesem Fall aufwendiger baulicher Maßnahmen.
Die Kosten für den Rückbau decken Netzbetreiber auf unterschiedliche Art und Weise ab. Entweder sie werden dem Gasanschlussnutzer in Rechnung gestellt – im Schnitt kostet das doppelt so viel wie die Stilllegung. Oder: Manche Netzbetreiber legen sie auch ganz oder teilweise auf die Allgemeinheit der Gaskunden um.
dpa-tmn