Wohnungseigentümer sollten ihre Jahresabrechnung prüfen

Stimmt alles? Wohnungseigentümer sollten die Jahresabrechnung genau prüfen. Wichtig sind dabei korrekte Kostenverteilungsschlüssel und die Nachvollziehbarkeit von Zahlungen. (Foto: Christin Klose/dpa)

Bremen. Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erhalten in der Regel bis zum 30. Juni ihre Jahresabrechnung. Eigentümerinnen und Eigentümer finden darin Informationen über sämtliche Einnahmen und Ausgaben, die beim Unterhalt des gemeinschaftlichen Eigentums aufgelaufen sind, sowie Informationen über die Vermögenssituation der WEG. Der Wohneigentümerverband Wohnen im Eigentum rät dazu, die Aufstellung selbstständig zu prüfen – auch wenn der WEG-Verwaltungsbeirat dazu ohnehin verpflichtet ist.

Jede Zahlung muss belegbar sein. Die Belege sollten Eigentümer zumindest stichprobenartig und bei größeren Zahlungen auf Abweichungen untersuchen. Zudem sollte geprüft werden, ob die Bankkontostände zu den aufgeführten Einnahmen und Ausgaben passen. Passen diese nicht mit den Einnahmen und Ausgaben zusammen, muss die Verwaltung erklären, woran das liegt.

Der Vermögensbericht einer Jahresabrechnung gibt darüber Aufschluss, wie hoch die Rücklagen einer WEG sind, um künftige Reparatur- und Modernisierungsmaßnahmen zu finanzieren. Sie stammen aus den monatlichen Hausgeldzahlungen der Eigentümer. Falls einzelne Mitglieder mit ihren Zahlungen im Rückstand sind, muss die Verwaltung das Geld samt Verzugszinsen eintreiben.

Wer sich nicht tiefer in die Jahresabrechnung einarbeiten möchte, sollte bis zur Eigentümerversammlung zumindest den Prüfbericht lesen, den der Verwaltungsbeirat nach seiner Prüfung der Abrechnung im Idealfall erstellt. Bei der Versammlung beschließen die Eigentümer dann über sogenannte Abrechnungsspitzen, also Nachzahlungen, falls das Hausgeldfür die angefallenen Kosten nicht ausgereicht hat. Sind die Abrechnungsspitzen fehlerhaft, ist es an den Eigentümern, eine Korrektur der Jahresabrechnung zu verlangen und den Beschluss abzulehnen. In so einem Fall sollten sie die Verwaltung auch nicht entlasten, rät Wohnen im Eigentum.

Von Tom Nebe