Gemeinsame Wohnung: Doppelte Versicherungsverträge prüfen

Zusammenlebende Paare können durch gemeinsame Versicherungspolicen Kosten sparen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Bremen. Paare in einer gemeinsamen Wohnung können Geld für doppelte Versicherungsverträge sparen. Darauf macht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aufmerksam. Möglich ist das zum Beispiel bei der Privathaftpflichtversicherung. Wer in einem gemeinsamen Haushalt lebt, kann sich die Police teilen, so der GDV. Hat das Paar zwei einzelne Verträge, können sich die Partner für einen der beiden entscheiden und die andere Person darin aufnehmen lassen. Für den dann überflüssig gewordenen Vertrag kann laut GDV zum Ende des Versicherungsjahres eine Kündigung ausgesprochen werden.

Auch bei der Hausratversicherung reicht eine Police pro Haushalt. Wer etwa als Paar zusammenzieht, für den ist es möglich, die neuere Police laut GDV in der Regel problemlos zu kündigen. Wichtig: Die Versicherungssumme des Vertrags, den beide behalten, sollte unter Umständen angepasst werden. Etwa dann, wenn sich mit der gemeinsamen Wohnung der Hausstand vergrößert oder zusammen teure Anschaffungen gemacht werden. Nicht zuletzt können Paare ihre Rechtsschutzversicherung – falls vorhanden – prüfen. Zum Teil gibt es auch hier die Möglichkeit, die Partnerin oder den Partner in den bestehenden Vertrag mit aufzunehmen, heißt es vom GDV. Voraussetzung ist, dass die beiden zusammenwohnen und keinen Single-Tarif abgeschlossen haben – ein Trauschein ist häufig nicht nötig. Der GDV rät, hier den Versicherer oder Vermittler zu kontaktieren.

Von Simon Nagel/dpa