Rathaus und Roland sind UNESCO-Weltkulturerbe – zusammen mit dem Dom, der Stadtkirche Unserer Lieben Frauen, dem Schütting, der Bremischen Bürgerschaft und dem Marktplatz bilden sie die sogenannte "Gute Stube" Bremens.
Das Land Bremen mit der gleichnamigen Hansestadt an der Weser und der Seestadt Bremerhaven gehört zu den größten und bedeutendsten Ballungs- und Wirtschaftszentren Deutschlands. Zum Jahresende 2020 lebten laut Statistischem Landesamt 680.130 Menschen im kleinsten Bundesland, das die Tore beider Städte stets offen für Neu-Bremer hält. Für all diese gibt es an dieser Stelle eine Checkliste für den Umzug in die Hansestadt.
Anmeldung: Wer in Bremen eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Das gilt neben Zuzügen auch für Umzüge innerhalb der Stadt. Anlaufstellen sind die sogenannten BürgerService-Einrichtungen des Stadtamtes. Für die An- beziehungsweise Ummeldung fallen keine Gebühren/Kosten an.
Ein volljähriges Familienmitglied kann die gesamte Familie anmelden. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist keine Unterschrift der Erziehungsberechtigten nötig. Eine Anmeldung per Post ist möglich (wichtig: Kopie des Ausweises beilegen).
Weitere, aktuelle Informationen und Formulare (PDF-Download) sind auf der Website "Serviceportal Bremen" der Freien Hansestadt Bremen zu finden: Wohnsitz ummelden (Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung)
BürgerService-Einrichtungen: In Bremen gibt es für Neu-Bremer drei Anlaufstellen, und zwar in Mitte (Pelzerstraße 40), in der Stresemannstraße 48 sowie in Nord (Gerhard-Rohlfs-Straße 62).
Fahrzeugpapiere/Führerschein: Fahrzeugpapiere müssen bei einem Umzug geändert werden, Führerscheine werden nicht geändert.
Hotline: Telefonische Auskünfte zum Anmeldeverfahren gibt es beim Stadtamt unter der Rufnummer 0421 / 361 - 88 66 2.
Kfz-Ummeldung: Nach dem Umzug nach Bremen muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Ein neues Kfz-Kennzeichen kann beantragt werden, ist allerdings gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben. Der Antrag kann persönlich eingereicht werden, mit schriftlicher Vollmacht könnte dies auch ein Vertreter erledigen. Zuständig sind die BürgerService-Einrichtungen des Stadtamtes. Für die sogenannte „Standortverlegung ohne Halterwechsel“ wird eine Gebühr fällig.
Kita und Schule: Jedes Kind hat vom Ende des ersten Lebensjahres an einen individuellen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in einer Tagespflegestelle. Nützliche Informationen und aktuelle Bestimmungen finden sich auf der Homepage der KiTa Bremen.
Für die Kindertageseinrichtungen von Elternvereinen (Kindergruppen) bietet der Verbund Bremer Kindergruppen eine Gesamtübersicht der Termine an.
Kita-Hotline für Eltern, die einen Kita-Platz für ihr Kind suchen: 0421 / 361 - 92 000 (E-Mail: tagesbetreuung@kinder.bremen.de)
Nachsendeantrag: Die Deutsche Post bietet einen Nachsendeservice an. Alle Infos dazu gibt es online.
Sonstiges: Nach dem Umzug ist noch nicht alles vorbei. Neben den Behördengängen muss auch bei Versicherungen, Strom-, Gas-, Wasser-, Telefon- und Internetanbieter sowie Rundfunkbeitrag und Co. die neue Adresse hinterlegt werden.
(Autor: Guido Finke / Foto: Studio B Bremen)