Umzug planen: Organisatorische und bürokratische Aufgaben

Kisten zu packen und Umzugshelfer zu organisieren, ist nur ein Teil der Arbeit, der bei einem Umzug anfällt. Hinzu kommen einige bürokratische Aufgaben und Termine. (Foto: Christin Klose/dpa)

Bremen. Wer umzieht, hat eine Menge zu erledigen: Umzugstag festlegen, Helfer organisieren, ausmisten, Kisten packen. Dazu kommt viel Bürokratie: Das beginnt mit der Terminvereinbarung für die Schlüsselübergabe mit altem und neuem Vermieter und endet mit der Ummeldung des Wohnorts sowie dem Umschreiben von Ausweisen.

Vor dem Wechsel in die neue Wohnung werden in der alten die Zähler abgelesen. Das ist wichtig für die Betriebskostenabrechnung, die der bisherige Vermieter ausstellt. Es empfiehlt sich, die Daten gemeinsam mit dem Vermieter im Rahmen der Schlüsselübergabe abzulesen und zu protokollieren. Das beugt Missverständnissen vor.

Verträge prüfen und wechseln

Der Umzug ist ein geeigneter Zeitpunkt, um den bestehenden Strom- und Gasvertrag zu prüfen und eventuell einen günstigeren Anbieter zu wählen. Nach Auskunft der Stiftung Warentest steht umziehenden Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen zu. Wer die Verträge laufen lässt, teilt dem Versorger die neue Adresse mit. Beim Einzug sollte grundsätzlich der Stand der Strom-, Gas- und Wasserzähler dokumentiert werden, um nicht noch den Verbrauch der ehemaligen Mieter zu bezahlen.

Wer umzieht, kann laut Verbraucherzen-trale seinen Internet- und Telefonvertrag häufig unverändert weiterführen. Wichtig ist aber, beim jeweiligen Anbieter rechtzeitig vor dem Umzug zu erfragen, ob er die aktuellen Leistungen auch am neuen Wohnort erbringen kann. Ist das der Fall, kann man die Umschaltung der Anschlüsse am Umzugstag beantragen. Kann die Versorgung am neuen Wohnort nicht oder nur mit schwächerer Leistung sichergestellt werden, können Verbraucherinnen und Verbraucher von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen – die Frist beträgt einen Monat, frühester Kündigungszeitpunkt ist der Tag des Auszugs.

In diesem Fall sollten zeitnah die Alternativen geprüft und sich um einen neuen Vertrag bemüht werden, damit nach dem Umzug die Internetverbindung sofort wieder besteht. Festnetznutzer sollten zudem klären, ob sie ihre bisherige Nummer mitnehmen können oder eine neue brauchen. Letzteres wird bei Wohnungswechseln in eine Stadt oder Gegend mit anderer Vorwahl der Fall sein.

Auch der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, früher GEZ, sollte von dem Umzug erfahren, damit der Rundfunkbeitrag korrekt in Rechnung gestellt werden kann und eventuelle Mahngebühren vermieden werden. Die Bank oder die Banken sollten ebenfalls über den Wohnortwechsel informiert werden.

Grundsätzlich sollten auch alle Versicherer über die neue Adresse Bescheid wissen. Eventuell ändern sich die Konditionen. Das ist etwa bei der Kfz-Versicherung so, wenn der neue Wohnort anders eingestuft ist.

Die Hausratversicherung kann nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft mitgenommen werden. Für eine größere Wohnung kann jedoch die Prämie steigen. Dann haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Ziehen Partner zusammen, können sie statt zwei Hausratversicherungen eine gemeinsame abschließen.

Empfehlenswert ist es zudem, die Post von der alten Adresse zu der neuen umleiten zu lassen. Dafür bietet die Deutsche Post einen Nachsendeservice an, den Umziehende online oder in der Filiale beantragen können.

Termin für die Ummeldung

Wer den Wohnsitz wechselt, muss sich außerdem innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug persönlich ummelden. In Bremen erfolgt die Ummeldung bei einer der BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes. Praktisch: Ein volljähriges Familienmitglied kann die gesamte Familie ummelden.

Zur Fristwahrung genügt es in Bremen, wenn der Termin rechtzeitig vereinbart wurde, auch wenn dieser erst später stattfinden kann. Zum Termin sollte die vom Vermieter auszustellende Wohnungsgeberbescheinigung mitgenommen werden. Mit der Ummeldung muss die neue Adresse auch in den Ausweisen geändert werden.

Von Monika Hillemacher/dpa