Raus aus dem Kinderzimmer

Kinderzimmer.jpgEine eigene Bude: Davon träumen viele Azubis. Oft reicht das Geld aber höchstens für ein WG-Zimmer.

Endlich, der Ausbildungsvertrag ist unterschrieben! Die meisten Azubis bleiben zwar im neuen Lebensabschnitt zu Hause bei den Eltern, doch immerhin ein Fünftel zieht es laut Bundesagentur für Arbeit für die Ausbildung in eine andere Stadt. Was müssen Auszubildende dann beachten? Und was ist eigentlich, wenn sie noch minderjährig sind?

Bevor Auszubildende einen Mietvertrag unterschreiben, sollten sie sich genau über die Wohnung und Mietkonditionen informieren, rät Isabell Pohlmann. Sie ist Autorin des Ratgebers "Endlich erwachsen! Die besten Tipps für Auszug, Ausbildung und Studium" der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Wie viel Nebenkosten kommen tatsächlich zusammen?" oder "Wie sind die Bedingungen, wenn wir eine WG gründen wollen?" seien wichtige Fragen. "Ganz wichtig ist, sich erst zu informieren und nicht von einer schönen Wohnung blenden zu lassen", warnt die Expertin.

Fündig können auch Azubis bei der Wohnungssuche auf den gängigen Immobilienportalen für Studierende werden. Wer sich unsicher ist, ob er die Herausforderungen einer eigenen Wohnung meistern kann, ist vielleicht beim betreuten Jugendwohnen richtig. Unter www.auswaerts-zuhause.de informiert das Familienministerium über diese besondere Form des Wohnheims.

Während volljährige Auszubildende schon auf eigenen Füßen stehen können, benötigen Minderjährige bei Rechtsgeschäften wie dem Mietvertrag die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Darauf weist Susanne Walter vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hin. Das betrifft mehr als ein Drittel aller Auszubildenden: Rund 36 Prozent der bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber auf Ausbildungsplätze waren 2015 und 2016 jünger als 18 Jahre.

Die größte Hürde auf dem Weg in die Selbstständigkeit ist für Azubis oft das Geld. "Die Ausbildungsvergütung ist schließlich meistens nicht gerade üppig", sagt Pohlmann. Während eine Kauffrau für Versicherungen und Finanzen während der Ausbildung laut BIBB im Schnitt 1028 Euro verdient, bekommt ein Auszubildender zum Schornsteinfeger mit durchschnittlich 495 Euro im Monat auf weniger als die Hälfte - und ist so meist auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Diese bekommen Auszubildende auf verschiedenen Wegen, erklärt Pohlmann. Sie können zum Beispiel bei der Bundesagentur für Arbeit die sogenannte Bundesausbildungsbeihilfe - kurz BAB - beantragen. Diese Förderung muss am Ende der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden. BAB erhalten allerdings nur Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und eine anerkannte Ausbildung machen.

Für Minderjährige gilt außerdem noch eine Sonderregel, erklärt ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit: "Sie können nur gefördert werden, wenn sie während der Berufsausbildung nicht mehr bei ihren Eltern wohnen können, weil die Ausbildungsstätte zu weit entfernt ist."

Berechnet wird die Höhe der Förderung unter anderem anhand des Einkommens und der Lebenssituation des Auszubildenden sowie der finanziellen Situation seiner Eltern. Mit Hilfe des BAB-Rechners unter www.babrechner.arbeitsagentur.de können Azubis herausfinden, was sie erwartet. Expertin Pohlmann rät: "BAB sollte man möglichst früh beantragen, da es nicht rückwirkend gezahlt wird."

Wer eine schulische Ausbildung macht, kann statt der BAB beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Bafög beantragen. In seltenen Fällen steht Auszubildenden zudem Wohngeld zu, das sie bei der Gemeinde oder Stadt beantragen können. Das geht beispielsweise, wenn bei Auszubildenden mit Kindern der finanzielle Bedarf durch die BAB noch nicht gedeckt ist.

Während der ersten Ausbildung bekommen Eltern bis zum 25. Geburtstag ihres Kindes außerdem weiter Kindergeld. Für die ersten beiden Kinder sind das seit Januar 192 Euro im Monat, für das dritte Kind gibt es 198 Euro. Umgekehrt haben Azubis deshalb aber auch Anspruch auf Ausbildungsunterhalt der Eltern. Wie viel ihnen genau zusteht, lässt sich mit Hilfe der sogenannten Düsseldorfer Tabelle ermitteln, wie Pohlmann erklärt.

Mit der ersten Wohnung kommt schließlich auch die Frage nach Versicherungen auf. "Eine Hausratversicherung lohnt sich für ein WG-Zimmer meist nicht", rät Pohlmann. "soll aber zusätzlich ein gutes Fahrrad versichert werden, schon eher." Wichtiger seien eher Versicherungen, die mit der Wohnung nichts zu tun haben: "Gedanken machen sollten sich Auszubildende über eine Berufsunfähigkeits- und eventuell eine Unfallversicherung." Außerdem müssen sie sich selbst krankenversichern. In der Privathaftpflicht seien Azubis weiter über ihre Eltern versichert, wenn diese einen Vertrag haben.

Einen letzten Tipp hat Isabell Pohlmann noch für Auszubildende: "Auch wenn's Mühe macht - in den ersten Monaten ist es hilfreich, alle Einnahmen und Ausgaben einfach mal aufzulisten, um den Überblick über die eigenen Finanzen zu behalten."

(Autorin: Pauline Sickmann / Foto: Christin Klose)