Genehmigung für kleine Bauten

Auch den Bau eines Carports sollte man vorab genehmigen lassen, um möglichem Ärger aus dem Weg zu gehen.

Bremen. Wer etwas mit den eigenen Händen erschafft, ist darauf später oft mächtig stolz. Damit die Freude lange anhält, sollten aber auch Heimwerker-Projekte rechtlich auf sicherem Boden stehen.

Selbst auf seinem eigenen Grundstück kann man nicht einfach tun und lassen, was man möchte. Wer etwa einen (An-)Bau vornehmen möchte, benötigt dazu häufig eine Baugenehmigung. Doch nicht immer holen Grundstücksbesitzer diese ein. Das kann unangenehme Folgen haben.

Denn egal ob Carport, Garage, Wintergarten, Loggia, Garten- oder Baumhaus: Wer bei einer schnellen Do-it-yourself-Nummer arglos einen Schwarzbau errichtet, läuft Gefahr, diesen später abreißen oder ihn zumindest nachträglich genehmigen lassen zu müssen. Beides kostet Zeit und Geld.

Darum lautet der Rat: Auch bei vermeintlich kleinen Bauten auf dem eigenen Grundstück besser die zuständige Baubehörde fragen, ob dafür eine Genehmigung nötig ist oder nicht.

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Bauvorhaben wie eine Neuerrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen nicht verfahrensfrei und nicht genehmigungsfrei gestellt ist, muss eine Baugenehmigung eingeholt werden. 

(Autor: dpa/Christoph Jaensch ; Foto: stock.adobe.com/rudolfgeiger)