Wärmepumpe auch ohne Fußbodenheizung

Wärmepumpen arbeiten umso effizienter, je besser der Wärmeschutz eines Gebäudes ausfällt, etwa durch Dämmung und moderne Fenster. (Foto: Daniel Reinhardt/dpa)

Bremen. Wer einen Altbau besitzt und überlegt, eine Wärmepumpe einzubauen, für den kann das durchaus möglich und sinnvollsein: Laut der Verbraucherzentrale können Wärmepumpen in den meisten Bestandsgebäuden technisch und wirtschaftlich effizient betrieben werden.

Allerdings umso effizienter, je besser der Wärmeschutz des Gebäudes bereits ausfällt, etwa durch Dämmung und moderne Fenster. Außerdem spielt die Größe der Heizkörper eine Rolle. Eine Fußbodenheizung braucht es aber – anders als oft angenommen – nicht in jedem Fall.

Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband arbeiten Wärmepumpen zwar am besten mit Flächenheizungen. Fußbodenheizungen oder Wandheizungen sind also ideal. Dann reichen geringe Heizwasser-Temperaturen, um das Haus zu erwärmen. Aber auch Heizkörper schließen den Betrieb einer Wärmepumpe demnach nicht aus. Oft seien Heizkörper in Altbauten sogar ohnehin überdimensioniert. Das kann ein Vorteil sein, denn dann müssen manchmal nur einzelne Heizkörper ausgetauscht werden.

Praxistest mit vorhandener Heizung

Zur ersten Orientierung, ob und unter welchen Umständen eine Wärmepumpe im eigenen Altbau infrage kommt, empfehlen die Verbraucherschützer übrigens einen kleinen Praxistest. Allerdings funktioniert dieser nur an kalten Wintertagen.

An einem solchen Tag wird die Vorlauftemperatur der vorhandenen Heizung auf 55 Grad begrenzt und alle Heizkörperthermostate auf 3 (20 Grad) gestellt. Wird es dann in allen Räumen warm, ist die Nutzung einer Wärmepumpe mit hoher Wahrscheinlichkeit ohne weitere Maßnahmen möglich, so die Experten der Verbraucherzentrale.

Bleiben einzelne Räume kalt, reicht vermutlich der Ersatz der Heizkörper durch größere Exemplare aus, um eine Wärmepumpe nutzen zu können. Bleibt es in allen Räumen zu kühl, sieht die Sache anders aus. Dann ist ein wirtschaftlicher Wärmepumpenbetrieb den Verbraucherschützern zufolge ohne zusätzliche Dämmung an der Gebäudehülle unwahrscheinlich.

Von Nathalie Rippich