Traum vom Eigenheim mit staatlicher Unterstützung realisieren

Staatliche Förderprogramme machen den Traum vom Eigenheim für Familien finanziell erreichbar. (Foto: Christin Klose)

Bremen. Wer baut oder ein neues Haus kaufen will, braucht viel Geld. Steigende Bauzinsen haben in den vergangenen Monaten Projekte verteuert und so manchen von seinem Vorhaben abgehalten. Mithilfe staatlicher Förderprogramme lässt sich die finanzielle Belastung etwas reduzieren. Bauherren und Käufer von Immobilien werden da vor allem bei der Förderbank KfW fündig – in Form von zinsvergünstigten Krediten.

KfW-Wohneigentumsprogramm

Gefördert wird mit dem Programm 124 der Kauf oder Bau eines selbst genutzten Eigenheims oder einer selbst genutzten Eigentumswohnung mit einem zinsverbilligten Darlehen in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Beim Neubau kann das Geld für den Kauf des Baugrundstücks eingesetzt werden, wenn es höchstens sechs Monate vor Antragstellung für das Förderprogramm erworben wurde. Ebenso werden Baukosten wie Material und Arbeitszeit und Nebenkosten für Architekten, Notar- und Maklergebühren sowie die Grunderwerbssteuer gefördert. Auch die Kosten für Außenanlagen unterliegen der Förderung.

Beim Kauf einer Wohnimmobilie unterstützt die KfW Bauherren mit ihrem Förderkredit bei der Zahlung des Kaufpreises, bei Instandsetzung und Modernisierung sowie der Zahlung der Kaufnebenkosten. „Der Vorteil dieses Programms ist, dass es auf strenge Förderkriterien verzichtet“, sagt der Energieexperte Alexander Steinfeldt. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Eigentümer das Haus oder die Wohnung selbst bewohnt.

Wohneigentum für Familien

Familien mit Kindern und Alleinerziehende können für den Bau und Erstkauf eines klimafreundlichen Hauses oder einer Eigentumswohnung vom Förderprogramm 300 profitieren. Für diese Fälle gewährt die KfW Förderkredite ab 0,01 Prozent Jahreszins. Die Höhe der Förderung hängt von Einkommen ab.

Der Kredithöchstbetrag liegt zwischen 170.000 und 270.000 Euro. „Die Bedingungen für diesen Förderkredit wurden bereits im letzten Jahr verbessert“, so Alexander Steinfeldt. Wer von diesem Förderprogramm profitieren möchte, darf als Familie mit einem Kind inzwischen nicht mehr als 90.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen pro Jahr haben – zuvor waren es 60.000 Euro.

Zudem erhöht sich die Einkommensgrenze mit jedem weiteren Kind um 10.000 Euro. Auch die Kredithöchstbeträge wurden nach oben gesetzt. Dank dieser Änderungen haben mehr Familien Anspruch auf die Förderung. Der Kredit kann zusätzlich mit dem KfW-Wohnungseigentumsprogramm 124 kombiniert werden.

„Wichtig ist, dass das Haus oder die Wohnung für diese Förderung mit dem Programm 300 den Effizienzstandard 40 erreichen muss“, so Steinfeldt. „Es darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden und muss Nachhaltigkeitskriterien nach dem ‚Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus‘ erfüllen.“ Um die Höchstkreditsumme ausschöpfen zu können, muss das Siegel durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt werden.

Erneuerbare Energien – Standard

Dieser Kredit des Programms 270 unterstützt Investitionen in Anlagen, die Strom und Wärme aus erneuerbarer Energie erzeugen – etwa Photovoltaik, Wasser, Wind oder Biogas. Gefördert werden neben den Anlagen zur Erzeugung auch Netze und Speicher.

„Zurzeit ist es leider nicht möglich, Anträge zu den beiden Förderprogrammen 297 und 298: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude zu stellen“, sagt Andrea Blömer des Verbands Privater Bauherren. Der Fördertopf war zum Ende des vergangenen Jahres ausgeschöpft und es ist offen, ob und wann der Kredit wieder beantragt werden kann.

„Daneben gibt es in den einzelnen Bundesländern Förderprogramme, die sich kombinieren lassen“, so Blömer. Alle, die diese Programme in Anspruch nehmen wollen, sollten zuerst die Förderung klären, ehe sie den Bau- oder Kaufvertrag unterschreiben. „Es muss unbedingt geregelt werden, dass sie vom Vertrag zurücktreten können, wenn die Finanzierung wegen verpasster Förderung nicht pünktlich zustande kommt“, rät die Expertin.

Von Katja Fischer / dpa