Vor dem Kellerbau steht der Erdaushub: Fördert der Bagger Altlasten zutage, kann es für Eigentümer teuer werden. (Foto: Markus Scholz/dpa)
Bremen. Nachrichten über Bombenfunde bei Bauarbeiten sind gar nicht so selten. Oft muss dann die gesamte Nachbarschaft evakuiert werden, bis die Kampfmittel von Experten unschädlich gemacht wurden. Das ist ein großer Aufwand und nicht ungefährlich.
Doch was müssen Eigentümer tun, wenn auf ihrem Grundstück ein verdächtiger Gegenstand gefunden wird? Müssen Grundstücke vor Erdarbeiten sogar auf Kampfmittelbelastung untersucht werden?
„Es kommt darauf an, wo sich das Grundstück befindet“, sagt Florian Becker vom Bauherren-Schutzbund. „Ist es ein altes Militärgelände oder auch ein Bahngrundstück, ist eine Belastung des Bodens wahrscheinlicher als in einem dicht besiedelten Wohngebiet.“ Auf Grundstücken, die sich auf dem Gebiet von Bombenabwurfschneisen im Zweiten Weltkrieg befinden, dürfe gar nicht ohne Kampfmittelsondierung gebaut werden.
Gemeinde kann Hinweise liefern
„Der Bauherr hat die Pflicht, sich zu informieren“, sagt Rechtsanwältin Claudia Stoldt vom Deutschen Anwaltverein. „Ein vorheriger Kontakt zur Gemeinde ist empfehlenswert, da diese oder das Bau- oder Katasteramt sagen können, wie das Grundstück früher genutzt wurde, ob Altlasten oder Kampfmittel zu erwarten sind.“
Auch der Verkäufer des Grundstücks muss Auskunft geben, wenn er von Altlasten und gefährlichen Stoffen auf seinem Grundstück weiß. „Tut er das nicht, obwohl er darüber informiert war, kann der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend oder den Kauf sogar rückgängig machen“, sagt Claudia Stoldt.
Eine Belastung des Grundstücks durch Kampfmittel kann für den Eigentümer immense Kosten nach sich ziehen. „Kampfmittel im Untergrund sind ein Baugrundrisiko, das der Bauherr trägt“, sagt Thomas Hennick von der Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung. Ein Bauherr, der nach Einsicht in die entsprechenden Unterlagen vermutet, dass auf seinem Grundstück noch gefährliche Überbleibsel aus dem Zweiten Weltkrieg liegen könnten, muss vor Baubeginn eine Untersuchung des Bodens und die Ausräumung eines Kampfmittelverdachts veranlassen und das schriftlich dokumentieren.
Die Kosten dafür trägt meist der Eigentümer des Grundstücks. „Die Kosten für die Räumung der Kampfmittel liegen dann in der Regel bei der öffentlichen Hand“, sagt Thomas Hennicke. „Oft erhält aber der Flächeneigentümer die Rechnung und kann gegebenenfalls einen Antrag auf Kostenerstattung durch das Land stellen.“
Wird bei Baggerarbeiten ein verdächtiger Gegenstand gefunden, bei dem es sich um eine Bombe oder andere Kampfmittel handeln könnte, müssen die Bauarbeiten sofort eingestellt werden. „Am besten ist es, umgehend Polizei oder Feuerwehr zu informieren. Die schicken dann schnell den Kampfmittelräumdienst“, sagt Florian Becker. Es muss aber nicht unbedingt ein Sprengkörper im Boden sein, der einen Bauherren erst einmal ausbremst. Auch Altlasten und Schadstoffe im Erdreich sind Belastungen, deren Beseitigung sehr teuer werden kann.
Altlastenverzeichnis gibt Aufschluss
Indizien, dass Gewerbeabfälle, Chemikalien oder andere Schadstoffe im Boden liegen, liefert auch hier die Historie des Grundstücks. „Bauherren können sich im Altlastenverzeichnis der Kommune darüber informieren, ob ihr Grundstück belastet sein könnte“, sagt Claudia Stoldt. War dort früher ein Gewerbegebiet oder eine Fabrik, sei es wahrscheinlich, dass der Boden kontaminiert sein könnte.
Auch ein Bodengutachten kann helfen. Zwar seien Bauherren dazu nicht verpflichtet, es kann laut Florian Becker aber sinnvoll sein, eine Untersuchung des Baugrunds in Auftrag zu geben. „Manche Kommunen verlangen es sogar, bevor sie eine Baugenehmigung in belasteten Gebieten erteilen.“ Werden im Baugrund giftige oder belastete Stoffe gefunden, hat der Bauherr die Pflicht zu handeln. „Ist der Boden stark kontaminiert, muss unter Umständen das gesamte obere Erdreich ausgetauscht werden“, so Florian Becker. „Das kostet dann schon mal 50.000 bis 100.000 Euro.“
Einem Grundstück sieht man es nicht auf den ersten Blick an, ob sich unter der Oberfläche Altlasten oder sogar gefährliche Sprengkörper befinden. Um Überraschungen zu vermeiden, sollten potenzielle Käufer alle Möglichkeiten nutzen, sich ein Bild über das Grundstück zu machen. Und das „möglichst schon vor der Unterschrift unter den Kaufvertrag“, rät Claudia Stoldt.
Von Katja Fischer/dpa