Alles an seinen Platz: Beim Hausbau ist Präzision gefragt – das gilt auch für die Formulierungen in der Baubeschreibung. (Foto: Daniel Maurer)
Bremen. Wer ein Fertighaus bestellt, kann die Immobilie in der Regel im Rahmen der angebotenen Möglichkeiten konfigurieren. Soll der Anbieter individuelle Wünsche umsetzen, tun Bauherren aber gut daran, solche Details präzise in Bauvertrag und Baubeschreibung festzuhalten.
Ist das nicht der Fall und weichen die eigenen Vorstellungen später von der Umsetzung ab, kommt es sonst regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen beiden Parteien, die Zeit, Nerven und Geld kosten, so der Verband Privater Bauherren (VPB).
Ein Fall für die Justiz
Diese Erfahrung musste kürzlich ein Bauherr machen, von dem der VPB berichtet. Für die spätere Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach seines Hauses wollte der Mann ein vom Keller bis zum Dachgeschoss reichendes Leerrohr verbaut haben, um die Anlage später selbst verkabeln zu können. Die Baubeschreibung wurde ordnungsgemäß um diesen Sonderwunsch ergänzt.
Das Problem: Beim Einbau wurde das Leerrohr tatsächlich wie beschrieben bis ins Dachgeschoss verlegt, nicht allerdings – wie vom Bauherrn erwartet – auch noch durch die Dämmungsschicht bis unter die Dachziegel, um die Kabelanschlüsse von dort sauber bis in den Keller führen zu können. Nun müssen Juristen klären, ob die Baufirma ihrer Aufgabe, wie in der Baubeschreibung gewünscht, nachgekommen ist, oder ob der Bauherr Nachbesserung verlangen kann.
Professionellen Rat einholen
Um solche Missverständnisse zu vermeiden, rät der VPB, Sonderwünsche so genau und detailliert wie möglich zu formulieren. Doch weil Laien mit den Feinheiten einer technischen Ausführungsbeschreibung häufig nicht vertraut sind, kann es sinnvoll sein, sich dafür professionelle Hilfe an die Seite zu holen.
Von Christoph Jänsch/dpa