Das teilerschlossene Grundstück umfasst 2155m² Fläche. Es handelt sich um das Flurstück 145/0 in der Gemeinde Oyten.
Das Grundstück befindet sich in einem Naturschutzgebiet und darf derzeit nicht bebaut werden.
Das Grundstück Leester Straße liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich daher nach § 34 Baugesetzbuch. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
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Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Denkbar wären hier ein Einfamilienhaus oder Doppelhaus. Ob darüber hinaus auch größere Bauten denbar sind, ist mit dem Bauamt Bremen in Form einens Bauvorbescheids zu klären.
Stadtgemeinde Bremen Gemarkung:
VL40 Flur: 40
Flurstück: 252/20
Das 710m² große, teilerschlossene Grundstück (Gemarkung VR27, Flur 27, Flurstück 121/5), befindet sich in ruhiger, aber auch verkehrsgünstiger Ortslage von Gröpelingen mit lockerer Wohnbebauung und viel Grün im Umfeld.
Die Bebaung des
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Grundstücks erfolgt auf Basis des Bebauungsplans Nr. 1828:
+ Allgemeines Wohngebiet (WA)
+ Grundflächenzahl (GRZ): 0,3
+ Geschossflächenzahl (GFZ): 0,8
+ ein Vollgeschoss erlaubt
+ offene Bauweise
Aufgrund des Bebauungsplans dürfen auf diesem Grundstück ca. 213m² Grundfläche überbaut werden (GRZ: 0,3).
Weitere Informationen bezüglich der Bebaubarkeit finden Sie in den §§ 16-21a der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Selbstverständlich steht Ihnen unserer Grundstücks- und Neubauexperte Emanuel Müller gerne zur Verfügung: Tel. 0160 - 22 18 987 | em@florian-wellmann.de
Wichtiger Hinweis:
Der Altbestand (Garagentrakt) muss auf eigene Kosten abgerissen und entsorgt werden!
Das Grundstück umfasst derzeit eine Fläche von etwa 655 m² und ist Teil eines größeren Grundstücks, das noch aufgeteilt werden soll. Die endgültige Größe des Grundstücks wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Der Bebauungsplan sieht
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eine offene Bauweise vor, wobei nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind. Die zulässige Grundfläche für Wohnbebauung beträgt maximal 262 m² (entsprechend einer GRZ von 0,4) und die Gesamtwohnfläche kann bis zu 327,5 m² erreichen (GFZ 0,5). Im Sichtdreieck sind keine Bauvorhaben erlaubt.
Die finale Bebaubarkeit ist mit dem örtlichen Bauamt abzusprechen.
Dieses Mehrfamilienhaus in KFW 40 Standard, mit 14 Wohneinheiten in
Delmenhorst – Dwoberg / Ströhen wird nach den strengen Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung und nach den Maßstäben einer modernen Wohnarchitektur in massiver
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Bauweise, durchdachter Raumaufteilung mit gut dimensionierten Zimmern, moderner Ausstattung und hellen, lichtdurchfluteten Räumen errichtet.
Die Fertigstellung des Gebäudes ist für Ende 2024 geplant.