Das 1.056 m² große, voll erschlossene Grundstück befindet sich in traumhaft schöner Ortsrandlage von Alt-Borgfeld an der Wümme bzw. an den Borgfelder Wümmewiesen.
Die Bebaung des Grundstücks erfolgt auf Basis des Bebauungsplans Nr. 1143:
+
...
reines Wohngebiet
+ nur Einzelhausbebauung zulässig
+ Grundflächenzahl (GRZ): 0,15
+ Geschossflächenzahl (GFZ): 0,25
+ ein Vollgeschoss erlaubt
+ offene Bauweise
+ Gebäude- bzw. Firsthöhe maximal 9m
Aufgrund des Bebauungsplans dürfen auf diesem Grundstück 158,475 m² Grundfläche überbaut werden (GRZ: 0,15).
Bei Interesse wäre auch eine bedarfsgerechte Grundstücksgröße wählbar, die von den 1.056 m² abweicht, maximal jedoch 2.113 m².
Weitere Informationen bezüglich der Bebaubarkeit finden Sie in den §§ 16-21a der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Selbstverständlich steht Ihnen unserer Grundstücks- und Neubauexperte Emanuel Müller gerne zur Verfügung: Tel. 0160 - 22 18 987 | em@florian-wellmann.de
Das 1.056 m² große, voll erschlossene Grundstück befindet sich in traumhaft schöner Ortsrandlage von Alt-Borgfeld an der Wümme bzw. an den Borgfelder Wümmewiesen.
Die Bebaung des Grundstücks erfolgt auf Basis des Bebauungsplans Nr. 1143:
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reines Wohngebiet
+ nur Einzelhausbebauung zulässig
+ Grundflächenzahl (GRZ): 0,15
+ Geschossflächenzahl (GFZ): 0,25
+ ein Vollgeschoss erlaubt
+ offene Bauweise
+ Gebäude- bzw. Firsthöhe maximal 9m
Aufgrund des Bebauungsplans dürfen auf diesem Grundstück 158,475 m² Grundfläche überbaut werden (GRZ: 0,15).
Bei Interesse wäre auch eine bedarfsgerechte Grundstücksgröße wählbar, die von den 1.056 m² abweicht, maximal jedoch 2.113 m².
Weitere Informationen bezüglich der Bebaubarkeit finden Sie in den §§ 16-21a der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Selbstverständlich steht Ihnen unserer Grundstücks- und Neubauexperte Emanuel Müller gerne zur Verfügung: Tel. 0160 - 22 18 987 | em@florian-wellmann.de
Das 2.113m² große, voll erschlossene Grundstück befindet sich in traumhaft schöner Ortsrandlage von Alt-Borgfeld an der Wümme bzw. an den Borgfelder Wümmewiesen.
Die Bebaung des Grundstücks erfolgt auf Basis des Bebauungsplans Nr. 1143:
+
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reines Wohngebiet
+ nur Einzelhausbebauung zulässig
+ Grundflächenzahl (GRZ): 0,15
+ Geschossflächenzahl (GFZ): 0,25
+ ein Vollgeschoss erlaubt
+ offene Bauweise
+ Gebäude- bzw. Firsthöhe maximal 9m
Aufgrund des Bebauungsplans dürfen auf diesem Grundstück 316,95m² Grundfläche überbaut werden (GRZ: 0,15).
Weitere Informationen bezüglich der Bebaubarkeit finden Sie in den §§ 16-21a der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Selbstverständlich steht Ihnen unserer Grundstücks- und Neubauexperte Emanuel Müller gerne zur Verfügung: Tel. 0160 - 22 18 987 | em@florian-wellmann.de
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