Herrliches Grundstück in Südausrichtung gegenüber „Heinekens Park“. Grundstücksgröße 1.133 m².
Bebaubar mit einem Einfamilienhaus mit der Grundfläche von 226 m² und einer Geschossfläche von maximal 283m². Es darf Einigeschossig gebaut
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werden. Es gibt keine störenden Bäume die die Bebaubarkeit einschränken.
Ein älteres Haus befindet sich noch auf dem Grundstück. Ein Abriss ist unproblematisch.
Auf diesem wunderschönen Grundstück im schönen Oberneuland können Sie Ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen. Ob Sie mit Freunden zusammen dort ein Doppelhaus bauen möchten oder ein großzügiges Einfamilienhaus planen - auf diesem Grundstück
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mit ca. 717 m² können Sie Ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Laut vorliegender Baugenehmigung sind bis 300 m² auf 2 Vollgeschosse als DH oder EFH problemlos möglich. Auch die Baugrenzen sind sehr großzügig gesetzt. Weitere Festlegungen gem. Abstimmung Stadtplanung / §34 BauGB.
Wir bieten hier 2 weitere Grundstücke auf diesem aktuell nach WEG geteilten Gesamtgrundstück an.
Grundstück 2: ca. 735 ² für 430.000 €
Grundstück 3: ca. 1.140 m² für 670.000€
Grundstücke in diesem Bereich müssen laut B-Plan 703 zur Realteilung eine Mindestgröße von 1.000 m² besitzen.
Auf Wunsch kann dieses Grundstück aber auch in zwei real geteilte Grundstücke von uns aufgeteilt werden.
Der Erwerb der Grundstücke ist nicht an
Passende Immobilien in der Umgebung von Bremen-Oberneuland:
Das vollerschlossene Grundstück umfasst 469 m² Fläche. Es handelt sich um das Flurstück 67/3.
Darüber hinaus wird ein Miteigentumsanteil von 1/6 an dem Flurstück 67/5 verkauft.
Die aktuelle Wohnfläche beträgt circa 69m².
Das Grundstück
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ist nach dem gültigen Bebauungsplan Nr. 2375 bebaubar. Möglich wäre hier ein Bauvorhaben mit einem Vollgeschoss.
Das 2.113m² große, voll erschlossene Grundstück befindet sich in traumhaft schöner Ortsrandlage von Alt-Borgfeld an der Wümme bzw. an den Borgfelder Wümmewiesen.
Die Bebaung des Grundstücks erfolgt auf Basis des Bebauungsplans Nr. 1143:
+
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reines Wohngebiet
+ nur Einzelhausbebauung zulässig
+ Grundflächenzahl (GRZ): 0,15
+ Geschossflächenzahl (GFZ): 0,25
+ ein Vollgeschoss erlaubt
+ offene Bauweise
+ Gebäude- bzw. Firsthöhe maximal 9m
Aufgrund des Bebauungsplans dürfen auf diesem Grundstück 316,95m² Grundfläche überbaut werden (GRZ: 0,15).
Weitere Informationen bezüglich der Bebaubarkeit finden Sie in den §§ 16-21a der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Selbstverständlich steht Ihnen unserer Grundstücks- und Neubauexperte Emanuel Müller gerne zur Verfügung: Tel. 0160 - 22 18 987 | em@florian-wellmann.de