Zum Verkauf steht ein attraktives Baugrundstück, in der idyllischen Gemeinde Wingst, in unmittelbarer Nähe des malerischen Wingster Waldes. Das Grundstück umfasst eine großzügige Fläche von 1059 m² und bietet damit reichlich Platz für die
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Verwirklichung Ihres Bauprojekts – sei es ein Einfamilienhaus, ein Ferienhaus oder ein individuelles Wohnkonzept.
Ein besonderer Vorteil dieses Grundstücks ist, dass kein Bauzwang besteht. Sie haben also die Freiheit, den Bau nach Ihren eigenen zeitlichen Vorstellungen zu planen, ohne an feste Fristen gebunden zu sein.
Die Lage besticht durch ihre Nähe zum Wingster Wald, einem Naturparadies mit zahlreichen Wander- und Radwegen, die zu ausgedehnten Spaziergängen und Erholung einladen. Gleichzeitig genießen Sie die Ruhe und den ländlichen Charme der Wingst, während alle wichtigen Einrichtungen wie Geschäfte, Schulen und Freizeitmöglichkeiten gut erreichbar sind.
Dieses Grundstück bietet die perfekte Kombination aus naturnahem
Passende Immobilien in der Umgebung von Cuxhaven (Kreis):
Werden Sie Teil des neuen Wohngebietes und genießen Sie die exzellente Lage.
Das Baugebiet umfasst 20 voll erschlossene Grundstücke, mit Größen zwischen etwa 455 m² und 893 m². Der Bebauungsplan lässt in den außen gelegenen Grundstücken
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Einzelhäuser mit einem Vollgeschoss und einer Grundflächenzahl (GRZ) sowie Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,3 sowie eine Firsthöhe von 8,5 m zu.
Die innenliegenden Grundstücke können laut Bebauungsplan neben den Einzelhäusern auch mit Doppelhäusern bebaut werden. Hier ist ebenfalls ein Vollgeschoss und die GRZ und GFZ bis zu 0,3 möglich.
Die Grundstücke werden vom Verkäufer vermessen, erschlossen (nach Baugesetzbuch) und bauträgerfrei verkauft. Die innere Erschließung sowie Kosten für den Kampfmittelräumdienst sind vom Käufer zu tragen.
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Einzelhäuser mit einem Vollgeschoss und einer Grundflächenzahl (GRZ) sowie Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,3 sowie eine Firsthöhe von 8,5 m zu.
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Die Grundstücke werden vom Verkäufer vermessen, erschlossen (nach Baugesetzbuch) und bauträgerfrei verkauft. Die innere Erschließung sowie Kosten für den Kampfmittelräumdienst sind vom Käufer zu tragen.
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