Dieses Grundstück verkaufen wir mit Baubindung.
Bezüglich der Bebauungsmöglichkeiten und Bebauungsvorschriften setzten Sie sich bitte mit unserem Büro in Verbindung.
Wir informieren Sie gerne persönlich!
Sichern Sie sich das perfekte Grundstück für Ihre Projektierung eines Tiny/Mini Houses in begrünter Lage von Etzhorn.
Der Tiny/Mini House Trend steigt, wir freuen uns daher, Ihnen hier ein ca. 330 m² großes Grundstück, eingebettet in einer
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tollen Infrastruktur vorstellen zu drüfen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft zur Genehmigung Ihrer Projektierung kann nur über die Einreichung eines Bauantrages erreicht werden.
Die Grundstücksgröße kann auf Wunsch des Käufers und nach Rücksprache mit dem Eigentümer noch etwas vergrößert oder verkleinert werden.
Gerne beraten wir Sie auch mit unseren Finanzierungsspezialisten über Ihre individuellen Möglichkeiten zur Baufinanzierung und vereinbaren einen Besichtigungstermin mit Ihnen, wir freuen uns auf Ihren Anruf. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Michael Fürup unter 0441 / 35036080 gerne zur Verfügung.
Exklusives Investoren- bzw. Bauträgergrundstück!
Das Grundstück ist mit einem Altbau-Einfamilienhaus (Baujahr 1968) mit vollständiger Unterkellerung und Garage (Wellasbestplatteneindeckung) bebaut. Die Abbruch- und Rodungskosten gehen zu Lasten
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des Käufers.
Grundstücksabmessungen:
a) Mittlere Grundstücksbreite: etwa 30 Meter
b) Mittlere Grundstückstiefe: etwa 54 Meter
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, der nachfolgende Festsetzungen beinhaltet:
Klassifizierung: Allgemeines Wohngebiet (WA)
Grundflächenzahl (GRZ): 0,4
Geschossflächenzahl (GFZ): 0,8
Wohneinheitenbeschränkung: je Wohneinheit 200 m²
Traufhöhe: max. 4,5 m
Firsthöhe: max. 10 m
Gesamthöhe: max. 8 m
Zulässig ist eine 2-geschossige Bauweise nebst Dachgeschossausbau.
Bei der hier angebotenen Liegenschaft handelt es sich um ein ca. 938 m² großes Baugrundstück in ruhiger Lage von Oldenburg, im nördlichen Stadtteil Ofenerdiek gelegen.
Die Nachbarschaft ist geprägt von Einfamilien- sowie Doppelhausbebauung,
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viele in II.-geschossiger Bauweise.
Abgesehen von einem schmalen straßenseitigen Streifen existiert kein gültiger Bebauungsplan für das benannte Grundstück. Demnach ist die Bebaubarkeit nach §34 Baugesetzbuch zu beurteilen, der besagt, dass ein Bauvorhaben "in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zulässig ist, wenn es sich nach Art, Maß, Bauweise und hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen in die nähere Umgebung einfügt."
Hinweis: Eine konkrete Bebauung ist ggf. mit dem Bauamt abzustimmen.
Aktuell ist das Grundstück noch mit einem Wohnhaus (Baujahr 1937) inkl. Nebengebäuden und Öltank bebaut. Die Abbruchkosten gehen zu Lasten des Erwerbers.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sehr gerne bringen wir Ihnen die
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