Hier kann kurzfristig mit Ihrem Neubau begonnen werden. Dieses Grundstück befindet sich am Luchsweg, der vom Sandweg abzweigt. Die Grundstücke sind erschlossen, Dichteprüfung, Beschaffenheit Baugrund, alle Nachweise liegen vor. Aufwendige
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Erdarbeiten wurden bereits durchgeführt, der Baugrund ist vorbereitet. Bei Interesse senden wir Ihnen gerne weiterführende Unterlagen wie z.B. den Bebauungsplan zu.
Passende Immobilien in der Umgebung von Oldenburg-Drielaker Moor:
Großes Grundstück mit einer Größe von 1600m2
Vorgaben B-Plan (von 1973; es gilt die BauNVO 1968/1977); MI
2 Vollgeschosse
Offene Bauweise
GRZ 0,4/ GFZ 0,8
Dieses Grundstück bietet verschiedene Möglichkeiten.
2x Doppelhaus und 1x
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Einfamilienhaus oder 2x Mehrfamilienhaus
Eine konkrete Bebaubarkeit ist mit der Stadt abzuklären
Gerne sende ich Ihnen vorab weitere Informationen über diese reizvolle Baugrundstück zu.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Mit freundlichen Grüßen
Richard Heyen
HEYEN Immobilien GmbH
Dieses großzügige Grundstück mit einer Fläche von ca. 471 m² bietet ideale Voraussetzungen für Ihr Bauvorhaben!
Es liegt in einer attraktiven Wohnlage und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre individuellen Vorstellungen umzusetzen.
Die
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Besonderheit dieses Grundstücks ist die vorhandene Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus, die Ihnen einen schnellen Start in Ihr Bauprojekt ermöglicht. Alternativ bietet das Grundstück auch die Option, ein Mehrparteienhaus mit bis zu vier kleinen Wohneinheiten und einer Gesamtwohnfläche von bis zu max. ca. 190 m² zu errichten, eine Konkrete Bebaubarkeit ist mit der Stadt abzuklären. Dies bietet großes Potenzial für Kapitalanleger, die eine moderne und wirtschaftliche Wohnbebauung in einem gefragten Stadtteil planen.
Das Grundstück bietet somit Platz für ein individuell geplantes Einfamilienhaus als auch die Möglichkeit, ein Mehrparteienhaus mit bis zu vier Einheiten zu realisieren. Egal, ob als privates Bauvorhaben oder als
Traumgrundstück für eine sehr exklusive Bebauung zur Größe von über 3.000 m².
Grundstücksabmessungen:
a) Mittlere Grundstücksbreite: etwa 43 Meter
b) Mittlere Grundstückstiefe: etwa 75 Meter
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines
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rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, der folgende Festsetzungen enthält:
a) Klassifizierung: Allgemeines Wohngebiet (WR)
b) Grundflächenzahl (GRZ): 0,15
c) Geschossflächenzahl (GFZ): 0,15
d) Mindestgrundstücksgröße: 1.500 m²
Zulässig sind 1-geschossige Häuser mit ausgebautem Dachgeschoss. Eine Teilung des Grundstückes ist denkbar, um 2 Einzelhäuser zu errichten.