In einer ruhigen Wohngegend befindet sich dieses attraktive Grundstück mit einer Fläche von ca. 1200 m². Der Bebauungsplan sieht eine offene Bauweise für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Zweifamilienhäuser vor. Die maximale
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Geschossflächenzahl (GFZ) und Grundflächenzahl (GRZ) liegen jeweils 0,3.
Das Grundstück liegt in einem allgemeinen Wohngebiet und bietet genügend Platz für eine individuelle Bebauung. Mit einer erlaubten Höhe von 1,5 Geschossen können hier geräumige und komfortable Wohneinheiten entstehen. Die Lage in einer gewachsenen Nachbarschaft verspricht eine angenehme Wohnatmosphäre für Familien oder Paare.
Die Umgebung zeichnet sich durch eine gute Infrastruktur aus, mit Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und öffentlichen Verkehrsmitteln in der Nähe. Die Anbindung an das regionale Straßennetz ist hervorragend, sodass Pendler schnell ihr Ziel erreichen.
Das Grundstück bietet vielseitige Möglichkeiten für die individuelle Gestaltung.
Insgesamt
Passende Immobilien in der Umgebung von Oldenburg-Tweelbäke:
Attraktive Einfamilienhausbauplätze zur Größe von jeweils rund 500 m².
Ein rechtsverbindlicher Bauvorbescheid für 4 Einfamilienhäuser liegt vor!
Das derzeitige Gesamtgrundstück ist mit einem kleinen, gepflegten Bungalow nebst Garagenanlage
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(Baujahre 1972) bebaut.
Die Abbruch-, Rodungs-, Resträumungs- und Vermessungskosten gehen anteilig zulasten der Käufer!
Der angrenzende Privatweg wird anteilig erworben! Ein gebührenpflichtiger Kanalanschluss ist bereits vorhanden!
Es werden Wege- und Leitungsrechte sowie eventuell Baulasten bestellt werden!
Grundstücksabmessungen:
a) Mittlere Grundstücksbreite: etwa 23,75 Meter
b) Mittlere Grundstückstiefe: etwa 21 Meter
Die Grundstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, sodass die künftige bauliche Nutzung nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen ist. Nach dieser Vorschrift ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Nachbarschaftsbebauung
Großzügiges Baugrundstück zur Größe von etwa 1.080 m².
Ein rechtsverbindlicher Bauvorbescheid für 2 Einfamilienhäuser liegt vor!
Das derzeitige Gesamtgrundstück ist mit einem kleinen, gepflegten Bungalow nebst Garagenanlage (Baujahre 1972)
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bebaut.
Die Rodungs-, Abbruch- und Vermessungskosten gehen anteilig zulasten der Käufer!
Der angrenzende Privatweg wird anteilig erworben! Ein gebührenpflichtiger Kanalanschluss ist bereits vorhanden!
Grundstücksabmessungen:
a) Mittlere Grundstücksbreite: etwa 25,5 Meter
b) Mittlere Grundstückstiefe: etwa 42 Meter
Die Grundstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, sodass die künftige bauliche Nutzung nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen ist. Nach dieser Vorschrift ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Nachbarschaftsbebauung einfügt.
Großzügiges Baugrundstück zur Größe von etwa 920 m².
Ein rechtsverbindlicher Bauvorbescheid für 2 Einfamilienhäuser liegt vor!
Das derzeitige Gesamtgrundstück ist mit einem kleinen, gepflegten Bungalow nebst Garagenanlage (Baujahre 1972)
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bebaut.
Die Rodungs- und Vermessungskosten gehen anteilig zulasten der Käufer!
Der angrenzende Privatweg wird anteilig erworben! Ein gebührenpflichtiger Kanalanschluss ist bereits vorhanden!
Grundstücksabmessungen:
a) Mittlere Grundstücksbreite: etwa 22 Meter
b) Mittlere Grundstückstiefe: etwa 42 Meter
Die Grundstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, sodass die künftige bauliche Nutzung nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen ist. Nach dieser Vorschrift ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Nachbarschaftsbebauung einfügt.
Attraktive Einfamilienhausbauplätze zur Größe von jeweils rund 500 m².
Ein rechtsverbindlicher Bauvorbescheid für 4 Einfamilienhäuser liegt vor!
Das derzeitige Gesamtgrundstück ist mit einem kleinen, gepflegten Bungalow nebst Garagenanlage
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(Baujahre 1972) bebaut.
Die Abbruch-, Rodungs-, Resträumungs- und Vermessungskosten gehen anteilig zulasten der Käufer!
Der angrenzende Privatweg wird anteilig erworben! Ein gebührenpflichtiger Kanalanschluss ist bereits vorhanden!
Es werden Wege- und Leitungsrechte sowie eventuell Baulasten bestellt werden!
Grundstücksabmessungen:
a) Mittlere Grundstücksbreite: etwa 23,75 Meter
b) Mittlere Grundstückstiefe: etwa 21 Meter
Die Grundstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, sodass die künftige bauliche Nutzung nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen ist. Nach dieser Vorschrift ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Nachbarschaftsbebauung