Exklusives Baugrundstück mit genehmigtem Bauvorbescheid in idyllischer Lage.
Das Grundstück ist mit einer großen Naturteichanlage, Altbaumbeständen und kleineren Nebengebäuden bebaut.
Die Vermessung übernimmt der Verkäufer nach Abschluss
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eines Kaufvertrages.
Grundstücksabmessungen:
a) Mittlere Grundstücksbreite: etwa 49,5 Meter
b) Mittlere Grundstückstiefe: etwa 71 Meter
Das Grundstück liegt im Außenbereich, eine Satzung aus dem Jahr 2001 liegt vor, die wir Ihnen auf Anforderung hin gern übersenden!
Großes Grundstück mit einer Größe von 1600m2
Vorgaben B-Plan (von 1973; es gilt die BauNVO 1968/1977); MI
2 Vollgeschosse
Offene Bauweise
GRZ 0,4/ GFZ 0,8
Dieses Grundstück bietet verschiedene Möglichkeiten.
2x Doppelhaus und 1x
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Einfamilienhaus oder 2x Mehrfamilienhaus
Eine konkrete Bebaubarkeit ist mit der Stadt abzuklären
Hier kann kurzfristig mit Ihrem Neubau begonnen werden. Dieses Grundstück befindet sich am Luchsweg, der vom Sandweg abzweigt. Die Grundstücke sind erschlossen, Dichteprüfung, Beschaffenheit Baugrund, alle Nachweise liegen vor. Aufwendige
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Erdarbeiten wurden bereits durchgeführt, der Baugrund ist vorbereitet. Bei Interesse senden wir Ihnen gerne weiterführende Unterlagen wie z.B. den Bebauungsplan zu.
Attraktives und unbebautes Hintergrundstück in Osternburg!
Die geringfügigen Rodungskosten sowie die Kosten für die Herstellung der Zufahrt über das Vordergrundstück gehen zu Lasten des Käufers.
Eine Vermessung ist noch erforderlich. Die
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Vermessungskosten trägt der Käufer anteilig.
Grundstücksabmessungen:
a) Mittlere Grundstücksbreite: etwa 23 Meter
b) Mittlere Grundstückstiefe: etwa 37,5 Meter
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, der nachfolgende Festsetzungen beinhaltet:
Klassifizierung: Allgemeines Wohngebiet (WA)
Grundflächenzahl (GRZ): 0,3
Geschossflächenzahl (GFZ): 0,4
Zulässig sind 1-geschossige Häuser mit ausgebautem Dachgeschoss.
Das hier exklusiv angebotene, voll erschlossene Baugrundstück liegt in zentraler Lage von Oldenburg-Osternburg. Die Innenstadt von Oldenburg ist nur 1,5 km entfernt.
Das ruhig gelegene Grundstück mit rechteckigem Zuschnitt verfügt über eine
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Gesamtgröße von 1.069 m². Das Grundstück hat eine mittlere Grundstücksbreite von ca. 26,00 Meter und eine mittlere Grundstückstiefe ca. 40,00 Meter.
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, sodass die künftige bauliche Nutzung nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen ist. Nach dieser Vorschrift ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Nachbarschaftsbebauung einfügt.
Denkbar ist eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus, zwei Doppelhäusern oder zwei Einfamilienhäusern.
Das Grundstück ist mit einem abbruchreifen Zweifamilienhaus bebaut.
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