Kleines Baugrundstück auf einem Hintergrundstück. Eine Vermessung ist noch erforderlich!
Das Grundstück ist mit einer Fertiggarage nebst Holzunterstand bebaut.
Die etwaigen Abbruch-, Räumungs- und Rodungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
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Grundstücksabmessungen:
a) Mittlere Grundstücksbreite: etwa 19 Meter
b) Mittlere Grundstückstiefe: etwa 17 Meter
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, der nachfolgende Festsetzungen beinhaltet:
Klassifizierung: Mischgebiet (MI)
Grundflächenzahl (GRZ): 0,3
Geschossflächenzahl (GFZ): 0,5
Zulässig ist eine 2-geschossige Bauweise nebst Dachgeschossausbau.
Baugrundstück für ein Wohn- und Geschäftshaus
Das Grundstück ist mit einem kleinen, unbewohnten Einfamilienhaus (Baujahr um 1950) nebst Nebengebäude bebaut.
Die etwaigen Abbruch-, Räumungs- und Rodungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
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Grundstücksabmessungen:
a) Mittlere Grundstücksbreite: etwa 19 Meter
b) Mittlere Grundstückstiefe: etwa 47 Meter
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, der nachfolgende Festsetzungen beinhaltet:
Klassifizierung: Mischgebiet (MI)
Grundflächenzahl (GRZ): 0,3
Geschossflächenzahl (GFZ): 0,5
Zulässig ist eine 2-geschossige Bauweise nebst Dachgeschossausbau.
Passende Immobilien in der Umgebung von Oldenburg-Bürgerfelde:
Interessantes Baugrundstück zur Größe von etwa 540 m². Eine Vermessung ist noch vorzunehmen. Die Vermessungskosten trägt der Käufer.
Es kann von einer 2-geschossigen Bauweise ausgegangen werden!
Zu Gunsten des Grundstückes wird ein Leitungs-
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und Wegerecht im Grundbuch (grüne Markierung im Lageplan) eingetragen.
Der Käufer trägt allein die Kosten für die Erstellung der zukünftigen Zufahrt.
Grundstücksabmessungen:
a) mittlere Grundstücksbreite: etwa 20 Meter
b) mittlere Grundstückstiefe: etwa 27 Meter
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, sodass die künftige bauliche Nutzung nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen ist. Nach dieser Vorschrift ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Nachbarschaftsbebauung einfügt.
Eine rechtsverbindliche Auskunft zur möglichen Bebaubarkeit kann nur über die Einreichung einer schriftlichen Bauvoranfrage erreicht werden!
Dieses Grundstück verkaufen wir mit Baubindung.
Bezüglich der Bebauungsmöglichkeiten und Bebauungsvorschriften setzten Sie sich bitte mit unserem Büro in Verbindung.
Wir informieren Sie gerne persönlich!