Das Grundstück ist 788 m2 groß, voll erschlossen und befindet sich im Zentrum der Stadt Cloppenburg. Das angebotene Grundstück mit Altbestand ist durch die sehr zentrale Lage besonders vielseitig nutzbar und daher besonders interessant. Die
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unmittelbare Umgebung ist durch Einfamilienhäuser geprägt und ist somit ruhig gelegen.
Die Errichtung eines Mietobjektes mit mehreren Einheiten oder der Bau von Reihenhäusern als Renditeobjekt ist denkbar.
Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit!
Zusammenfassung:
- vielseitige Nutzung möglich
- großes Grundstück (788m2)
- ruhige Siedlungslage
- zentrale Lage in der Stadt Cloppenburg
- Anschlüsse an Schmutz- und Regenwasserkanalisation der Stadt sind vorhanden
Ihr selbständiger Immobilienexperte
in Kooperation mit der OLB
Immobilienentwicklung Abeln GmbH
Christian Abeln
Cappelner Straße 70
49661 Cloppenburg
Telefon 04471 9551- 85
christian.abeln.extern@olb.de
Dieses schöne Baugrundstück befindet sich in einem gewachsenen Wohngebiet an einer Spielstraße am Rande des Harpstedter Fleckens. Wer zentral und dennoch ruhig wohnen möchte, der ist hier genau richtig!
Die vorhandene Bebauung wurde bereits
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durch den Eigentümer entfernt, sodass dieses ca. 720 m² große Grundstück ohne weitere Abrisskosten bebaut werden kann.
Der gültige Bebauungsplan weist ein allgemeines Wohngebiet aus. Zulässig ist der Bau eines Einfamilienhauses mit einem Vollgeschoss, nebst ausgebauten Dachgeschoss. Die Grundflächenzahl beträgt 0,3 und die Geschossflächenzahl 0,2.
Durch die gestreckte V-Form des Grundstückes gibt es viele optische Gestaltungsmöglichkeiten Ihres neuen Traumhauses.
Realisieren Sie Ihren Traum vom Eigenheim in Harpstedt!
Dieses schöne ca. 1401 m² große Baugrundstück befindet sich in der beliebten Waldsiedlung Fahrenhorst, am Ende einer ruhigen Wohnstraße direkt am Waldrand. Wer die Ruhe in der Natur sucht und seinen Traum von einem neuen Zuhause erfüllen
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möchte, der ist hier genau richtig!
Das Grundstück ist mit einem ca. 70 qm großem und sanierungsbedürftigen Einfamilienhaus aus ca. 1951 und einer Erweiterung in den 1990er Jahren in Holzrahmenbauweise bebaut.
Baurechtlich liegt das Grundstück im sog. Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch). Nach Aussage des Bauamtes der Gemeinde Stuhr ist hier eine eingeschossige Bauweise (ein Vollgeschoss zzgl. ausgebauten Dachgeschoss) möglich, die Grundflächenzahl I beträgt 0,16 und die Grundflächenzahl II 0,3.
Für das dahinterliegende Grundstück gibt es entlang der rechten Grundstückseite eine 4 Meter breite Zuwegung (grundbuchlich gesichertes Überwegungsrecht). Dieses ist bei der Berechnung der GRZ II zu berücksichtigen!
Realisieren Sie hier
Attraktive Einfamilienhausbauplätze zur Größe von jeweils rund 500 m².
Ein rechtsverbindlicher Bauvorbescheid für 4 Einfamilienhäuser liegt vor!
Das derzeitige Gesamtgrundstück ist mit einem kleinen, gepflegten Bungalow nebst Garagenanlage
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(Baujahre 1972) bebaut.
Die Abbruch-, Rodungs-, Resträumungs- und Vermessungskosten gehen anteilig zulasten der Käufer!
Der angrenzende Privatweg wird anteilig erworben! Ein gebührenpflichtiger Kanalanschluss ist bereits vorhanden!
Es werden Wege- und Leitungsrechte sowie eventuell Baulasten bestellt werden!
Grundstücksabmessungen:
a) Mittlere Grundstücksbreite: etwa 23,75 Meter
b) Mittlere Grundstückstiefe: etwa 21 Meter
Die Grundstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, sodass die künftige bauliche Nutzung nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen ist. Nach dieser Vorschrift ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Nachbarschaftsbebauung
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